BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 313. Sitzung am 19. August 2013 (Präsenzsitzung) einen Beschluss zur Ermittlung der diagnosebezogenen Veränderungsraten für das Jahr 2014 gemäß § 87a Abs. 5 SGB V unter besonderer Berücksichtigung von Versicherten mit Einschreibung in Selektivverträge gemäß §§ 73b, 73c und 140a ff. SGB V mit Wirkung zum 19. August 2013 gefasst.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Vorbehalt:
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Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
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