MEDIZIN: Diskussion
Mitgabe nicht erlaubt
Dispensing Maintenance Medication to Take Home not Allowed


Die Mitgabe des Substituts ist keinesfalls erlaubt! Die zitierten Richtlinien der Bundesärztekammer (Punkt 9 „Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme des Substitutionsmittels“) regeln die Take-Home-Verordnung. Die Richtlinien der Bundesärztekammer weisen klar darauf hin, dass eine Mitgabe von Substitutionsmedikamenten aus dem Praxisbestand strafbar ist.
Eine Mitgabe verstößt außerdem unter anderem gegen § 43 Arzneimittelgesetz, in dem das Apothekermonopol festgeschrieben ist. Der § 29 Betäubungsmittelgesetz sieht die Mitgabe von Betäubungsmitteln als „unbefugtes in Verkehrbringen eines BtM“ und als Straftat (siehe hierzu auch das Urteil des VWG-Köln vom 24. 4. 2012, AZ: 7 K 7253/10).
Der substituierende Arzt darf bei „take home“-Fähigkeit des Patienten daher nur die Verordnung zur Take-Home-Vergabe an den Patienten persönlich aushändigen, auf keinen Fall aber das Substitut. Leider führt die Begrifflichkeit „take home“-Vergabe/Verordnung“ häufig zu diesem Missverständnis.
DOI: 10.3238/arztebl.2013.0688a
Angela Piekoschowski
Angela.Piekoschowski@kvwl.de
Interessenkonflikt
Die Autorin erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.
1. | Gutwinski S, Bald LK, Heinz A, Müller CA, Schmidt AK, Wiers C, Bermpohl F, Gallinat J: Take home maintenance medication in opiate dependence. Dtsch Arztebl Int 2013; 110(23–24): 405–12 VOLLTEXT |
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