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Psychisch kranke Soldaten: Bundespsychotherapeutenkammer und Verteidigungsministerium schließen Vertrag


Psychisch kranke Soldaten sollen künftig schneller einen Therapieplatz finden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Bundesministerium der Verteidigung haben einen Vertrag abgeschlossen, der Soldaten ermöglicht, in einem geregelten Verfahren auch Psychotherapeuten in Privatpraxen aufzusuchen. Der Vertrag schafft dafür erstmals eine rechtliche Grundlage, bisher war eine aufwendige Einzelfallprüfung notwendig.
Traumatisierte Soldaten sind damit nicht mehr ausschließlich auf Psychotherapeuten mit Kassenzulassung angewiesen, die gerade in ländlichen Regionen, in denen sich viele Bundeswehrstandorte befinden, bis zu sechs Monaten Wartezeit haben. Für zugelassene Therapeuten ändert sich durch den Vertrag nichts.
Um Bundeswehrsoldaten behandeln zu können, müssen sich Psychotherapeuten in Privatpraxen nicht in dem Vertrag einschreiben. Es ist auch – anders als im Kostenerstattungsverfahren – kein Nachweis nötig, dass kein Vertragspsychotherapeut zur Verfügung steht. Soldaten müssen allerdings eine Überweisung durch einen Truppenarzt vorlegen, dem „Hausarzt“ der Bundeswehr, weil die Versorgung im sogenannten Primärarztmodell erfolgt. In der Regel wird eine Vergütung in Höhe des 2,0-fachen Satzes der Gebührenordnung gezahlt, was in etwa der Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Die BPtK will die Bundeswehr dabei unterstützen, eine ausreichende Anzahl an Psychotherapeuten zu finden. Zudem soll es in den nächsten Monaten eine erste Fortbildungsveranstaltung gemeinsam mit der Bundeswehr geben. pb
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