BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 36. Sitzung am 19. August 2013 (Präsenzsitzung) einen Beschluss zur datentechnischen Vorbereitung einer geänderten inhaltlichen Abgrenzung des morbiditätsbedingten Leistungsbedarfs gemäß der Festlegung aus dem Beschluss der 309. Sitzung des Bewertungsausschusses mit Wirkung zum 19. August 2013 gefasst.
Der Beschlusstext sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Vorbehalt:
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Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). □
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