POLITIK: KBV-Vertreterversammlung
Affront gegen Patienten und ihre Kassenärzte: Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Entwurf eines Solidaritätsstärkungsgesetzes


- im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages der vertragsärztlichen Versorgung durch die unnötige Streichung eines Teiles der Ausgangsbasis für die Ausgabenbegrenzung in 1999 mehr als 700 Mio. DM für die Patientenversorgung entzogen werden sollen, während gleichzeitig den Krankenhäusern eine Ausgabensteigerung von rund 2,4 Mrd. DM zur Verfügung gestellt werden soll. Dies widerspricht massiv der politischen Forderung nach einer Stärkung der ambulanten Versorgung;
- in einem Vorschaltgesetz zu einer Strukturreform über vorläufige Ausgabenbegrenzungen hinaus den Kassenärzten erneut sektorale Ausgabenbudgets für ihr Honorar und für die Arznei- und Heilmittelversorgung mit entsprechender Kollektivhaftung dauerhaft zugemutet werden;
- die Integration psychologischer Psychotherapeuten unter dem Dach Kassenärztlicher Vereinigungen mit dem Risiko unzureichender Finanzmittel belastet wird und die Krankenkassen, die bisher psychologische Psychotherapeuten im Wege der Kostenerstattung nach festen Stundensätzen vergütet haben, von ihrer Verantwortung zur Finanzierung notwendiger Mehrleistungen völlig freigestellt werden sollen;
- den Kassenärzten in den neuen Bundesländern die wegen zu erwartender negativer Grundlohnentwicklung unbedingt notwendige Anhebung ihrer Gesamtvergütung durch die Krankenkassen Ost wieder entzogen wird und statt dessen ein innerärztlicher Ausgleich über die Kassenärztlichen Vereinigungen ausschließlich aus dem Grundlohnanstieg erfolgen soll. Der jetzige Entwurf eines Solidaritätsstärkungsgesetzes ist nach Auffassung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das bereits vor Beginn einer Strukturreform erfolgte Eingeständnis der Politik, die Zukunft des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik im Krankenhaus zu sehen und dort Ausgabenzuwächse zuzulassen, die man dem ambulanten Sektor bewußt beschneidet. Damit wird der ambulante Versorgungsbereich gegen jede medizinische und ökonomische Vernunft untergepflügt. Die Kassenärzte wissen nun, was sie von der Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung zu erwarten haben. Die Patienten müssen sich im Jahre 1999 auf dramatische Einbrüche im Bereich der ambulanten Versorgungsleistungen einstellen. Die neue Regierungskoalition hat faktisch die Weitergabe des medizinischen Fortschritts an die Versicherten im ambulanten Versorgungsbereich unterbunden. Gleichzeitig zwingt die Wiedereinführung anonymer Arzneimittel- und Heilmittelbudgets die Kassenärzte dazu, ihre Verordnungen zu Lasten der Patienten erneut drastisch einzuschränken. Das Solidaritätsstärkungsgesetz bedroht damit rund 100 000 Arbeitsplätze (vorwiegend die von Frauen) in den Praxen niedergelassener Ärzte. Die neue Bundesregierung ist offensichtlich nicht bereit anzuerkennen, daß auch Arzthelferinnen und andere Mitarbeiter von Vertragsärzten einen Anspruch auf Sicherung ihres Arbeitsplatzes und ein angemessenes Gehalt haben sollten. Die Politik der neuen Bundesregierung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Förderung des Mittelstandes geht mit diesem Gesetzentwurf an den freien Heilberufen vorbei. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fordert den Deutschen Bundestag auf, dieses Gesetz in der bereits am 10. Dezember vorgesehenen 2. und 3. Lesung so nicht zu verabschieden.
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