BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V


Mitteilungen
Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 304., 305., 306., 307., 308., 310. und 311. Sitzung des Bewertungsausschusses, die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 303. und 309. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie der Beschluss (Präsenzsitzung) der 34. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen bzw. durch Nichtbeanstandung des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos.
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