ArchivDeutsches Ärzteblatt44/2013Weiterbildung Allgemeinmedizin: Wer seinen Assistenzarzt liebt, der gibt?

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Weiterbildung Allgemeinmedizin: Wer seinen Assistenzarzt liebt, der gibt?

Seckendorff, Ralf von

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Foto: Fotolia/Fotomek
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Ein frustrierter Erfahrungsbericht eines angehenden Hausarztes über die Kuriositäten des „Intensivprogramms Allgemeinmedizin“, kurz IPAM

Was ist eigentlich IPAM? Das fragte ich mich, als ich nach drei Jahren assistenzärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus beschloss, die ausstehende Weiterbildungszeit im ambulanten Sektor anzutreten. Ein Jahr Chirurgie/Orthopädie (optional ambulant) und eineinhalb Jahre Allgemeinmedizin (Pflicht ambulant) waren auf dem Weg zum Hausarzt noch abzuleisten.

Innerhalb kürzester Zeit erhielt ich mehrere feste Jobangebote. Die jeweilige Praxis bekommt mich schließlich preisgünstig, denn ich erhalte ja Geld aus dem IPAM. Das Programm ermöglicht es dem Weiterbildungsassistenten und der Weiterbildungspraxis, Fördergelder über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu beantragen. Diese, so las ich auf der Webseite der Ärztekammer Berlin, werden zur Hälfte von der KV und zur anderen Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Über das Kleingedruckte des Knebelvertrages – Verzeihung, Förderantrages, wie etwa: regelmäßig alles haarklein nachweisen, Vorbehalte der Rückforderung, wenn man nach der Facharztprüfung innerhalb bestimmter Zeit ins Ausland geht – sah ich zunächst optimistisch hinweg. Dann bin ich wohl vorübergehend „KV-Eigentum“. Interessiert las ich nun weiter auf der Webseite: „Für den ambulanten Bereich wird der Förderbetrag [. . .] auf 3 500 Euro erhöht. Dieser Betrag sollte durch die Weiterbildungsstätte auf die im Krankenhaus übliche, in der Regel tarifvertragliche Vergütung, angehoben werden.“

So langsam kam ich ins Grübeln: Der angehende Allgemeinarzt ist, wie ich, typischerweise, wenn er in die ambulante Weiterbildung geht, im dritten oder vierten Jahr der Weiterbildung. Im Krankenhaus liegt sein monatliches Tarifgehalt entsprechend bei circa 4 500 Euro – ohne Dienste. Im Klartext: Die Differenz zwischen der IPAM-Förderung zum Tarifgehalt im Krankenhaus beträgt im Schnitt 1 000 Euro monatlich. Und darüber soll ich jetzt mit meinem zukünftigen Arbeitgeber in der Praxis verhandeln?

Eine freundliche Dame bei der KV Berlin erklärte mir, dass nun alles von meinem Verhandlungsgeschick abhänge. Außerdem könne ich mir ja vorher überlegen, ob ich mit der Fördersumme auskäme, falls die Verhandlungen scheiterten. Überhaupt solle ich mich doch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschweren und am besten auch noch beim GKV-Spitzenverband. Den Spaß ließ ich mir nicht nehmen. Ein freundlicher Mensch bei der KBV sagte mir, er kenne das Problem, aber ihm seien die Hände gebunden. Schließlich seien allein bei den Verhandlungen über die Anhebung der Fördersumme alle Beteiligten „mehrfach über ihren Schatten gesprungen“. Auf eine Antwort des GKV-Spitzenverbandes wartete ich monatelang vergeblich.

So liegt der Schwarze Peter letztlich beim Praxisinhaber, den ich jetzt fragen soll, ob er aus Mitleid noch ein paar hundert Euro mehr pro Monat zahlt. Das ist peinlich. Schließlich bin ich auf die Weiterbildung im ambulanten Bereich angewiesen. Ich habe keine Wahl, geschweige denn eine Verhandlungsgrundlage. Die Kollegen sagen mir jetzt schon, in Berlin könne ich zusätzliches Geld vergessen. Die Praxen seien zu arm. In Baden-Württemberg oder Thüringen vielleicht... Aber was kann eigentlich die weiterbildende Praxis dafür? Man sollte entweder die Fördergelder entsprechend der Berufsjahre nach zum Beispiel Marburger-Bund-Tarif erhöhen oder die Praxen so vergüten, dass sie den Assistenzarzt zumindest annähernd auf Krankenhausniveau bezahlen können. Ich werde nun die Arztpraxen, in denen ich mich bewerbe, um Gnade bitten, und frage mich, ob der Ärztemangel erst noch schlimmer werden muss. Über wie viele Schatten müssen wir noch springen, bis wir erkennen, dass Wertschätzung auch etwas mit angemessener Bezahlung zu tun hat? Wollen wir warten, bis noch mehr Ärzte in die Wirtschaft oder nach Skandinavien gehen? Ist es billiger, Sprachkurse für Ärzte zu subventionieren, die kein Deutsch können?

Bis diese Fragen beantwortet sind, bewaffne ich mich schon einmal mit ein paar Norwegisch- und Schwedisch-Vokabeln. Denn die Skandinavier vergüten ihre Ärzte fair, ohne dass sie darum betteln müssen. Die neueste Meldung aus der KV Berlin lautete übrigens, man müsse sich jetzt frühzeitig für die Fördergelder bewerben, sonst seien diese gegebenenfalls „vorübergehend erschöpft“. Man solle sich ohnehin immer vorsichtshalber arbeitslos melden. Ich denke derweil weiter über das Auswandern nach. Das bisschen IPAM kann ich zur Not von meinem norwegischen Gehalt zurückzahlen. Aber dafür muss mich die KV dort erst einmal finden.

Dr. med. Ralf von Seckendorff

Kommentare

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Avatar #87626
bach
am Samstag, 9. November 2013, 14:52

übrigens, der Hausarzt ist ebenso wenig ein Beruf wie der Oberarzt, Chefarzt,

Schiffsarzt oder Forstarzt.

Es ist immer noch der Facharzt für Allgemeinmedizin, der ausgebildet werden soll.
Die Abwertung dieser Facharztrichtung im Westen der Bundesrepublik ist uralt und von den "Spezialisten" so gewollt. Es gab mal die DDR, da erhielten die Ausbildungsassistenten sämtlicher Fachrichtungen vertraglich ein Gehalt, von dem sie leben konnten. Das scheint jetzt bei uns nicht möglich zu sein, ein Jammer! Die Gehälter der Ärztekammermitglieder könnten zum Vergleich mal herangezogen werden.
Avatar #87626
bach
am Samstag, 9. November 2013, 14:37

Wozu gibt es dann eine Weiterbildungsordnung...

...wenn die Vergütung der Ausbildungsassistenten dort nicht geregelt ist?
Avatar #90853
prawda
am Montag, 4. November 2013, 12:32

Die Qualifikation von Menschen

im Gesundheitswesen ist in den Vergütungsregeln DRG, EBM und PEPP nicht vorgesehen. Noch nicht.

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