ÄRZTESTELLEN: Frage der Woche
Frage der Woche an . . . Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands
Inwiefern sollten Chefärzte nach Ansicht von VKD und VLK wirtschaftliche Mitverantwortung für das Krankenhaus tragen?


Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Verband Leitender Krankenhausärzte (VLK) haben sich auf „Gemeinsame Positionen zur wirtschaftlichen Mitverantwortung des Leitenden Krankenhausarztes und zu Zielvereinbarungen“ verständigt und entsprechende Empfehlungen für die Praxis abgestimmt.
Inwiefern sollten Chefärzte nach Ansicht von VKD und VLK wirtschaftliche Mitverantwortung für das Krankenhaus tragen?
Düllings: VKD und VLK sind sich einig, dass Medizin und Ökonomie zwei Seiten einer Medaille sind, wenn es um die Organisation einer hochwertigen Patientenversorgung im Krankenhaus geht. In den gemeinsamen Empfehlungen heißt es unter anderem, dass Geschäftsführungen und Chefärzte eine gemeinsame Managementverantwortung haben, die nur in einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Kommunikation auf Augenhöhe optimal wahrgenommen werden kann. Wir betonen, dass die Leitenden Ärzte weisungsunabhängig über Diagnostik und Therapie der Patienten entscheiden: Das medizinisch Notwendige muss immer im Vordergrund stehen. Die ökonomische Letztverantwortung bleibt beim Management.
Bonusorientierte Zielvereinbarungen werden als variable Bestandteile der Gesamtvergütung für Chefärzte befürwortet, finanzielle Anreize bei medizinischen Einzelleistungen aber abgelehnt. Das schließt nicht aus, dass Leitende Ärzte auch ökonomische Verantwortung für ihr medizinisches Handeln trügen. Der Maßstab ist hier: Wenn betriebswirtschaftliches Denken dazu dient, medizinisch notwendige Maßnahmen effektiv umzusetzen, sollte es auch gesamtverantwortlich für die Abteilung und die Klinik umgesetzt werden. Die Indikationsstellung selbst darf allerdings nicht davon beeinflusst werden.
Wirtschaftliche Mitverantwortung der Leitenden Ärzte bedeutet darüber hinaus, dass diese im Rahmen des ärztlich Notwendigen zu zweckmäßigem, wirtschaftlichem und sparsamem Umgang mit den verfügbaren Mitteln verpflichtet sind und auch die nachgeordneten Ärzte dazu verpflichten müssen. Sie sollten außerdem im Qualitätswettbewerb ihre Abteilungen und Kliniken erfolgreich positionieren. Vor diesem Hintergrund halten beide Verbände insbesondere projektbezogene Zielvereinbarungen für sinnvoll. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Qualitätssteigerungen in der Patientenversorgung, daneben aber durchaus auch auf ökonomischen Kennziffern. JF
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