ArchivDeutsches Ärzteblatt PP11/2013Hartz-IV-Empfänger: Mehr als ein Drittel psychisch krank

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Hartz-IV-Empfänger: Mehr als ein Drittel psychisch krank

dpa; afp

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Mitarbeiter in Jobcentern fühlen sich häufig überfordert im Umgang mit psychisch kranken Arbeitslosen. Foto: dpa
Mitarbeiter in Jobcentern fühlen sich häufig überfordert im Umgang mit psychisch kranken Arbeitslosen. Foto: dpa

Hartz-IV-Empfänger leiden viel häufiger an psychischen Erkrankungen als Berufstätige. Bei mehr als einem Drittel der Bezieher von Arbeitslosengeld II wurde innerhalb eines Jahres mindestens eine psychiatrische Erkrankung festgestellt, wie aus einem Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Der auf einer Studie der Universität Halle und der Aktion Psychisch Kranke in Bonn beruhende Bericht legt zudem die Annahme nahe, dass der Anteil psychisch Kranker unter den Hartz-IV-Empfängern zuletzt weiter gestiegen ist.

Für die Untersuchung werteten die Autoren Daten der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenkassen aus. Zu den häufig diagnostizierten Erkrankungen zählten Depressionen und Angststörungen in Kombination.

Die Studie ergab ferner, dass sich viele Mitarbeiter in Jobcentern im Umgang mit psychisch kranken Arbeitslosen überfordert fühlen. So falle es vielen schwer, überhaupt zu erkennen, ob jemand eine psychische Störung habe. Dadurch komme es zu Missverständnissen, da Jobvermittler Symptome wie Antriebsmangel unter Umständen als geringes Interesse an einem Job interpretierten. Weiter- und Fortbildungskurse, mit denen die Betroffenen fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden sollen, seien außerdem oft zu kurz und zu wenig auf die Betroffenen ausgerichtet, kritisieren die Autoren der Studie. Sie fordern daher dringend eine Fortbildung von Jobvermittlern. Es müsse vermieden werden, dass „die Fallbearbeitung in den Jobcentern bestehende Probleme verschlimmert, was durch inadäquate Ansprache, falsche Maßnahmezuweisung oder gar Sanktionen der Fall sein kann“, warnen sie.

Nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit müssen die neuen Erkenntnisse Ansporn für eine bessere Betreuung der Betroffenen sein. dpa, afp

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