SUPPLEMENT: PRAXiS

DIN 66399: Datenträger-Vernichtung

Dtsch Arztebl 2013; 110(46): [2]

EB

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Foto: Fotolia/Matthias Lehmann
Foto: Fotolia/Matthias Lehmann
  • Mit der Einführung der DIN-Norm 66399 wird die Vernichtung von Datenträgern neu geregelt. Auch für Ärzte verändern sich dadurch die Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Gesundheitsdaten. Der wichtigste Grund für die Überarbeitung der alten Norm DIN 32757 war, dass sich diese vor allem mit dem Datenträger „Papier“ befasste und zeitgemäßere Datenträger nicht berücksichtigt wurden.

Drei Schutzklassen: Der Schutzbedarf der Daten wird je nach Art der Daten in drei Klassen eingestuft.

  • Schutzklasse 1: Normaler Schutzbedarf für interne Daten (normale Korrespondenz, personalisierte Werbung, Wurfsendungen) mit den Sicherheitsstufen 1–3.
  • Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten (Finanzbuchhaltungs-/Personaldaten, Bilanzen, Angebote, Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen) mit den Sicherheitsstufen 3–5.
  • Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten (Forschungsunterlagen, geheimdienstliche oder militärische Dokumente) mit den Sicherheitsstufen 4–7.

Sechs Datenträgerklassifizierungen: Die Norm legt unterschiedliche Datenträgerklassifizierungen auch im Hinblick auf die Größe der Informationsdarstellung auf den Datenträgern fest. Dabei handelt es sich um Datenträger in Originalgröße (wie Papierdokumente oder Filme), Datenträger mit verkleinerter Informationsdarstellung (wie Mikrofilme), optische Datenträger (wie CD, DVD), magnetische Datenträger (wie Disketten), elektronische Datenträger (wie Speichersticks, Chipkarten) und Festplatten mit magnetischen Datenträgern.

Sieben Sicherheitsstufen: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner sind die Partikel. So wird etwa die neue Stufe P-4 mit einer Teilchenfläche von maximal 160 mm2 für die Vernichtung von Datenträgern mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten empfohlen. Für die Entsorgung von Datenträgern, die geheim zu haltende Daten enthalten, ist P-5 die korrekte Sicherheitsstufe.

Gesundheitsdaten von Patienten sind auf Empfehlung der Ärztekammern und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der höchsten Schutzklasse 3 mit den Sicherheitsstufen 4 bis 7 zuzuordnen. Alle in der Arztpraxis oder im Krankenhaus anfallenden Daten müssen absolut sicher vernichtet werden.

Weitere Hinweise emthält die Broschüre „Das sollten Sie wissen! – Informationen zur neuen DIN-Norm 66399 für die Vernichtung von Datenträgern“ (Ideal Krug & Priester) unter www.din-66399.com. EB

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