

Die Honorarerhöhungen, die das Schiedsamt in Sachsen-Anhalt Ende 2012 den ambulant tätigen Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten zugestanden hatte, waren unzulässig. Zu diesem Ergebnis ist das zuständige Landessozialgericht gelangt. Es befand, dass die beschlossenen Steigerungen von knapp 15 Prozent nicht rechtsgültig seien und das Landesschiedsamt neu entscheiden müsse. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Sie zählt zu den sieben KVen, die seit längerem dafür streiten, dass die Finanzierung der ambulanten Versorgung im Land der Krankheitslast der Bevölkerung angepasst wird. Vor kurzem hatte der KV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Burkhard John zusammen mit anderen KV-Vorständen der Interessengemeinschaft „LAVA“ ein Gutachten vorgestellt (DÄ, Heft 47).
Daraus ging hervor, dass bei den jährlichen Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zwar der Umfang des morbiditätsorientierten Behandlungsbedarfs angepasst wird. Doch die erstmalige Festlegung, quasi die Sockelberechnung, sei unzureichend gewesen, urteilten die Gutachter. Deshalb fehlt nach Ansicht der Interessengemeinschaft „LAVA“ bundesweit Geld für die ambulante Versorgung, besonders viel aber in den Ländern mit hoher Krankheitslast.
Das Schiedsgericht in Sachsen-Anhalt hatte unter anderem mehrheitlich eine Steigerung der Honorarmittel zur Anpassung an die vorhandene Morbidität in Höhe von jeweils vier Prozent für die Jahre 2012, 2013 und 2014 beschlossen. Dagegen klagten die Kassen. „Das Urteil ist das falsche Signal für die ambulante medizinische Versorgung“, kritisierte John. Die KV will deshalb weitere rechtliche Möglichkeiten dagegen ausschöpfen. Außerdem müsse der Gesetzgeber eine klarstellende Regelung finden, forderte John. Rie
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