BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 13.07.2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009)


Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 10. Dezember 2013 auf eine Änderung der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, vom 13. Juli 2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 verständigt.
Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Vereinbarung wie folgt zu ändern:
1. Der Titel wird wie folgt geändert:
a) Der in Klammern stehende Text wird wie folgt gefasst:
„(Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte)“
b) In Satz 1 werden die Worte „der Bundesmantelverträge“ durch die Worte „des Bundesmantelvertrags-Ärzte“ ersetzt.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird der letzte Satz wie folgt gefasst:
„Diese Vereinbarung gilt nicht für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die gemäß § 116b Abs. 2 SGB V zur Leistungserbringung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung berechtigt sind.“
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 wird im zweiten Spiegelstrich hinter dem letzten Wort „und“ das Leerzeichen durch „/“ ersetzt.
b) In Absatz 7 Satz 3 wird die Jahresangabe „2013“ durch „2014“ ersetzt.
c) In Absatz 7 Satz 4 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.
4. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nr. 6 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.
b) In Absatz 7 Satz 4 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.
5. Anhang 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 Nr. 1 wird im ersten und zweiten Spiegelstrich das Wort „Abschluß“ wird durch das Wort „Abschluss“ ersetzt.
b) In Satz 2 Nr. 4 wird das Wort „Abschlußbericht“ durch das Wort „Abschlussbericht“ ersetzt.
c) In Satz 3 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.
6. Die Protokollnotizen zum Anhang 2 werden wie folgt geändert:
a) In Satz 3 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.
b) Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Die Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516 und 86518 sind keine Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß der Allgemeinen Bestimmung 4.3.8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes.“
7. Anhang 2 wird wie folgt geändert:
In Teil C Nr. 1 und Nr. 2 wird die Gebührenordnungsposition „85516“ durch „86516“ und die Gebührenordnungsposition „85518“ durch „86518“ ersetzt.
8. Anhang 3 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird im Klammerzusatz die Jahresangabe „2013“ durch „2014“ ersetzt.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung; das Unterschriftsverfahren wird derzeit durchgeführt.