ArchivDeutsches Ärzteblatt51-52/2013Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 13.07.2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009)

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 13.07.2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009)

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 10. Dezember 2013 auf eine Änderung der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, vom 13. Juli 2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009) mit Wirkung zum 1. Januar 2014 verständigt.

Bekanntmachungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Vereinbarung wie folgt zu ändern:

1. Der Titel wird wie folgt geändert:

a) Der in Klammern stehende Text wird wie folgt gefasst:

„(Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte)“

b) In Satz 1 werden die Worte „der Bundesmantelverträge“ durch die Worte „des Bundesmantelvertrags-Ärzte“ ersetzt.

2. § 1 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird der letzte Satz wie folgt gefasst:

„Diese Vereinbarung gilt nicht für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die gemäß § 116b Abs. 2 SGB V zur Leistungserbringung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung berechtigt sind.“

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 4 wird im zweiten Spiegelstrich hinter dem letzten Wort „und“ das Leerzeichen durch „/“ ersetzt.

b) In Absatz 7 Satz 3 wird die Jahresangabe „2013“ durch „2014“ ersetzt.

c) In Absatz 7 Satz 4 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.

4. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nr. 6 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.

b) In Absatz 7 Satz 4 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.

5. Anhang 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 Nr. 1 wird im ersten und zweiten Spiegelstrich das Wort „Abschluß“ wird durch das Wort „Abschluss“ ersetzt.

b) In Satz 2 Nr. 4 wird das Wort „Abschlußbericht“ durch das Wort „Abschlussbericht“ ersetzt.

c) In Satz 3 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.

6. Die Protokollnotizen zum Anhang 2 werden wie folgt geändert:

a) In Satz 3 wird die Jahresangabe „2014“ durch „2015“ ersetzt.

b) Nach Satz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Die Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516 und 86518 sind keine Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß der Allgemeinen Bestimmung 4.3.8 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes.“

7. Anhang 2 wird wie folgt geändert:

In Teil C Nr. 1 und Nr. 2 wird die Gebührenordnungsposition „85516“ durch „86516“ und die Gebührenordnungsposition „85518“ durch „86518“ ersetzt.

8. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

In der Überschrift wird im Klammerzusatz die Jahresangabe „2013“ durch „2014“ ersetzt.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Änderungsvereinbarung; das Unterschriftsverfahren wird derzeit durchgeführt. 

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