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Strafprozess gegen Transplantationsmediziner: Angeklagter Chirurg wird aus der Haft entlassen


Der seit August dieses Jahres in Göttingen vor Gericht stehende Transplantationsmediziner wird – nach elf Monaten Untersuchungshaft – unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Die VI. Große Strafkammer am Landgericht Göttingen hat nach 20 Verhandlungstagen, der Vernehmung von fast 50 Zeugen und der Anhörung von fünf Sachverständigen den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Der Angeklagte muss vor seiner Entlassung 500 000 Euro Kaution hinterlegen und Personalausweis und Reisepass zu den Akten geben. Er darf die Grenzen des Landkreises Göttingen nicht ohne Genehmigung des Gerichts verlassen und muss sich zweimal täglich bei der Polizei persönlich melden.
Dem 46-jährigen Arzt werden versuchter Totschlag in elf Fällen als Folge von Manipulationen der Warteliste zur Lebertransplantation vorgeworfen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen: Diese Transplantationen seien nicht indiziert gewesen, die Patienten daran gestorben. Die drei Indikationsfälle haben nach Ansicht des Gerichts eine höhere strafrechtliche Relevanz als die Manipulationen. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Gerichts besteht in zwei der angeklagten Indikationsfälle kein dringender Tatverdacht mehr und im dritten dringender Tatverdacht nur wegen fahrlässiger, nicht aber wegen vorsätzlicher Tötung. Zwar müsse der Angeklagte im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe fürchten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne, deshalb bestehe nach wie vor Fluchtgefahr. Sie lasse sich aber durch die vom Gericht verfügten Auflagen deutlich verringern. nsi