ArchivDeutsches Ärzteblatt6/2014Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben

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Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben

Jordan, Benedikt; Gresser, Ursula

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Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben.

Foto: Fotolia/Corgarashu
Foto: Fotolia/Corgarashu

Der Fall „Gustl Mollath“ hat deutschlandweit eine heftige Diskussion ausgelöst. Mollath wurde infolge eines psychiatrischen Gutachtens als „für die Allgemeinheit (. . .) gefährlich“ (1) eingestuft und sieben Jahre in einer psychiatrischen Klinik untergebracht (2). Im August 2013 wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens durch Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg veranlasst (3). Dieser und weitere Fälle führten in der Öffentlichkeit zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Begutachtungswesen. Ein besonders sensibler Punkt dabei ist die Frage, inwieweit Gutachten objektiv, unabhängig und neutral sind (4).

Um dieser Diskussion eine wissenschaftliche Grundlage zu geben, wurde im November 2013 eine Studie zur „Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern“ im Rahmen einer Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt (5), deren Ergebnisse hier erstmals in Auszügen vorgestellt werden. Im Zuge der Studie wurden Fragebogen an 583 über das Internet ermittelte medizinische und psychologische Gutachter in Bayern versandt. 548 Briefe waren zustellbar; 252 Personen (161 Ärzte – darunter 55 Psychiater –, 49 Zahnmediziner und 42 Psychologen) beteiligten sich an der Umfrage. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 46,0 Prozent.

Von den 252 Antworten wurden nur diejenigen der 243 gutachterlich tätigen Sachverständigen in die nachfolgende Auswertung einbezogen. Von diesen nahmen 116 namentlich und 127 anonym an der Befragung teil.

Dass mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus Gutachtertätigkeit stammen, gaben 53 der 235 antwortenden Gutachter (22,6 Prozent) an (Tabelle 1).

„Wie viel Prozent Ihrer Einnahmen stammen aus Gutachtertätigkeiten?“
Tabelle 1
„Wie viel Prozent Ihrer Einnahmen stammen aus Gutachtertätigkeiten?“

Von den 243 Sachverständigen bejahten 223 die Frage „Machen Sie Sachverständigengutachten im Auftrag von Gerichten?“. Bei den nachfolgenden Fragen wurden nur diese 223 Gutachter einbezogen. Durchschnittlich teilten 42,1 Prozent (n = 93) mit, pro Jahr mehr als zwölf Gutachten zu machen, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden. Bei den Zahnmedizinern gaben dies 8,3 Prozent (n = 4) an, bei den Psychiatern 82,4 Prozent (n = 42).

Im weiteren Verlauf wurde gefragt, ob Sachverständigen beim Gutachtenauftrag durch das Gericht „noch nie“, „in Einzelfällen“ oder „häufig“ eine Tendenz signalisiert wurde. 51 von 219 Gutachtern gaben an, bei einem von einem Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten „in Einzelfällen“ eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben. Dies entspricht einem durchschnittlichen Wert von 23,3 Prozent. Die Gruppen der Zahn- und Humanmediziner liegen mit 12,5 Prozent (n = 6) beziehungsweise 17,3 Prozent (n = 14) unter dem Durchschnitt.

Wirtschaftliche Abhängigkeit

Die Gruppe der Psychiater liegt mit 28,0 Prozent (n = 14) über, die Gruppe der Psychologen mit 42,5 Prozent (n = 17) deutlich über dem Durchschnitt. Insgesamt gaben 24,7 Prozent (n = 54) an, bei Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden, entweder in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben (Tabelle 2).

„Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert?“
Tabelle 2
„Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert?“

Unter den Gutachtern, die bei gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen haben, gaben durchschnittlich 40,7 Prozent (n = 22) an, mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten zu beziehen. Mit 61,1 Prozent (n = 11) ist dieser Wert bei psychologischen Gutachtern im Vergleich zu den anderen untersuchten Berufsgruppen am höchsten.

73 Gutachter teilten mit, aus dem Kollegenkreis gehört zu haben, dass in Einzelfällen oder häufig bei einem gerichtlichen Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz genannt wurde. Dies entspricht einem durchschnittlichen Wert von 33,6 Prozent (Tabelle 3).

„Haben Sie aus dem Kollegenkreis schon einmal gehört, dass eine Tendenz genannt oder eine Vorgabe gegeben wurde?“
Tabelle 3
„Haben Sie aus dem Kollegenkreis schon einmal gehört, dass eine Tendenz genannt oder eine Vorgabe gegeben wurde?“

Die hier publizierten Zahlen und Aussagen beruhen auf schriftlichen Äußerungen von Ärzten und Psychologen, die als Sachverständige für Privatpersonen, Versicherungen und Gerichte im Bundesland Bayern tätig sind. Es ist eine erste Auswertung umfangreicher Daten. Die Publikation der kompletten Auswertungsergebnisse erfolgt in Kürze.

Die hohe Rücklaufquote und die zahlreich ergänzten Anmerkungen zeigen, dass das Thema der Befragung hochaktuell ist. Die Ergebnisse geben Anstoß zur Diskussion, insbesondere bezüglich der Häufigkeit der Tendenzsignalisierung sowie der vergleichsweise hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit vieler Gutachter von Gutachtenaufträgen.

Bei der Befragung gab nahezu jeder vierte gutachterlich tätige Sachverständige im medizinisch/psychologischen Bereich an, bei einem von einem Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten in Einzelfällen oder häufig (wenige Nennungen) bei einem Gutachtenauftrag eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben. Unter humanmedizinischen Gutachtern gab dies knapp jeder Fünfte, unter psychologischen Gutachtern fast jeder Zweite an.

Neutralität ist gefährdet

Grundsätzlich sollten Gutachter ihre Gutachten unbeeinflusst erstellen. Die Signalisierung einer Tendenz bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem entgegen. Kommt eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen von Gutachtenaufträgen dazu, wovon bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent Gutachtenhonoraren an den Gesamteinnahmen auszugehen ist, ist die geforderte Neutralität gefährdet.

Der Gesetzgeber ist gefordert, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachterwesens Sorge zu tragen, damit das Vertrauen in das Gutachterwesen und in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems erhalten bleibt.

Benedikt Jordan

Prof. Dr. med. Ursula Gresser

Ludwig-Maximilians-Universität München

1.
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.08.2006, Az.: 7 KLs 802 Js 4743/2003
2.
http://sz.de/1.1739880 (03.01.2014, 16:30 Uhr)
3.
OLG Nürnberg, Beschl. vom 06.08.2013, Az.: 1 Ws 354/13 WA
4.
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_07_02/fragwuerdige_
experten.html (03.01.2014, 17:08 Uhr)
5.
Jordan B., Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern. Dissertationsschrift an der LMU München
„Wie viel Prozent Ihrer Einnahmen stammen aus Gutachtertätigkeiten?“
Tabelle 1
„Wie viel Prozent Ihrer Einnahmen stammen aus Gutachtertätigkeiten?“
„Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert?“
Tabelle 2
„Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert?“
„Haben Sie aus dem Kollegenkreis schon einmal gehört, dass eine Tendenz genannt oder eine Vorgabe gegeben wurde?“
Tabelle 3
„Haben Sie aus dem Kollegenkreis schon einmal gehört, dass eine Tendenz genannt oder eine Vorgabe gegeben wurde?“
1.LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.08.2006, Az.: 7 KLs 802 Js 4743/2003
2.http://sz.de/1.1739880 (03.01.2014, 16:30 Uhr)
3.OLG Nürnberg, Beschl. vom 06.08.2013, Az.: 1 Ws 354/13 WA
4.http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_07_02/fragwuerdige_
experten.html (03.01.2014, 17:08 Uhr)
5.Jordan B., Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern. Dissertationsschrift an der LMU München

Kommentare

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Avatar #681045
Gutachteropfer
am Freitag, 7. März 2014, 11:46

Vorgaben für Gutachten

Nun bei uns in Österreich ist das ganz klar ! Die Vorgabe für das Gutachten ist immer das Gutachten der Pensionsversicherung ! Da die PVA auch die Gutachter höher als im Gesetz vorgegeben bezahlen darf (NEEEIIIIIIIN, das ist keine Korruption) weis jeder Gutachter was gewünscht ist und richtet sich danach! Andernfalls = adieu Millionen ! (ein Gutachter der bei den Richtern beliebt ist kann da schon Millionen verdienen!). Spielt er nicht mit, dann werden seine Rechnungen beeinsprucht...., bekommt er keine Aufträge.......!
Lesen Sie dazu: www.meinbezirk.at/gruppen/arbeits-und-sozialgericht-wiener-neustadt-826.html
Avatar #109758
pollux
am Montag, 10. Februar 2014, 17:47

@Mackenthun

Sie haben Recht: "Oft" ist verkehrt. Es müsste "Zu oft" heißen, denn jeder Fall ist einer zu viel.

Nicht immer sind es aber die Gerichte, die eine Tendenz vorgeben. Ärztekammern können das auch ganz prächtig, indem sie immer wieder die selben linientreuen Gutachter vorschlagen - auch ohne Ansehen offensichtlicher Befangenheit.

In dieses Bild passt bspw. der Fall des Mainzer Neurologen und Psychiaters Prof. W. N. Zum Glück ließ sich das LG Karlsruhe jedoch nicht täuschen. In einer Urteilsbegründung war unter der betreffenden Geschäftsnummer 7 0 481/97 folgende Passage zu lesen:

„Bedenken gegen die Verlässlichkeit der Einschätzung des Sachverständigen Professor Dr. N. ergeben sich zunächst daraus, dass er in seinem schriftlichen Gutachten vom 24. 06.1998 zumindest teilweise Maßstäbe an die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung angelegt hat, welche nicht den Kriterien der Rechtsprechung entsprechen....“

Pikanterweise leitete Prof. N. für die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz am 23./24. April 2012 ein Curriculum Medizinische Begutachtung (Grundlagen). Qualifikation scheint in dem bestehenden System eine zu vernachlässigende Komponente zu sein - tut nix (!) zur Sache.

Manches Curriculum sollte womöglich besser die Bezeichnung "Grundlagen für Mietmäuler" tragen.
Avatar #678536
G. Mackenthun
am Montag, 10. Februar 2014, 09:29

Beruhigendes Ergebnis

Die Überschrift geht in die falsche Richtung. Richtig ist: selten wird eine Tendenz signalisiert. Drei Viertel der befragten Psychiater sagen, es habe nie ein Tendenzsignal gegeben, ein Viertel spricht von "selten" oder von Einzelfällen. - Man fragt sich allerdings, ob Gutachter im luftleeren Raum arbeiten sollen. Wir haben es auf allen Ebenen mit Menschen zu tun, die miteinander kommunizieren. Offen oder unterschwellig werden Botschaften transportiert. Man nur hoffen, dass Gutachter sich ihr eigenes Bild machen. Das war bei Mollath der Fall. Gutachter nutzten ihren Interpretationsspielraum und Gerichte bzw. Richter ihren Entscheidungsspielraum. "Gerechtigkeit oder Tod", lautet das Motto von Mollath. In gewisser Weise "wollte" er in der Psychiatrie bleiben, denn seine Forderung nach einer bedingungslosen und vollständigen Rehabilitation konnte nicht erfüllt werden.
Avatar #678513
netboy
am Sonntag, 9. Februar 2014, 21:07

Nicht nur Gerichte geben vor ...

Als langjährig tätiger Gutachter muss ich leider feststellen, dass der Beitrag bzw. die zugrundeliegende Studie ein unzutreffendes Bild der eigentlichen Problematik wiedergibt: Es sind am wenigsten von Gerichten/Richtern vorgegebene 'Tendenzen' welche einen Gutachter beeinflussen, In der Realität handelt es sich um kompliziertes Netzwerk von Fachpersonen, welchen es gegeben ist, den Einsatz/Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen zu steuern, zu begünstigen oder zu verhindern.Zuerst sind hier die Jugendämter und die Verfahrensbeistande zu nennen, welche als Verfahrensbeteiligte den Richter stark beeinflussen können und indirekt den Sachverständigen: Wenn einer z.B, nach Fremdunterbringung eines Kindes durch ein Jugendamt mehrfach Erziehungsfähigkeit für gegeben ansieht, wird das Jugendamt dafür sorgen bzw. Vorschläge machen, dass diese Sachverständige nicht mehr berufen wird. Oder ein Verfahrensbeistand, der z.B. überzeugt ist, dass ein Vater schuld daran sei, dass ein Kind ihn nicht mehr besuchen möchte, der Sachverständige jedoch zum Schluss kommt, das Kind sei von der Mutter beeinflusst, wird dafür sorgen dass der Sachverständige es schwer hat in ähnlichen Fällen Aufträge zu erhalten. 'Gesteuert' werden die 'Falschgutachten' viel mehr als durch einen Richter noch durch populäre ideologische Vorurteile, z.B. feministischer Art, wenn z.B. falsche Anschuldigungen sexuellen Missbrauchs vorgebracht werden. Mir liegen zahlreiche solcher (aussagepsychologischer !) Falschgutachten renommierter Kollegen vor, die Falaschanschuildigungen im Raume stehen lassen mit dem Hinweis, eine Erfahrungsgrundlage könne 'nicht ausgeschlossen werden'.
Der Beitrag war sicher wichtig um die Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, die empirische Basis beleuchtet allerdings nur eine kleine Facette .
Avatar #101447
SOCO10
am Samstag, 8. Februar 2014, 13:33

OLG München - noch mehr als nur eine Tendenz

Im Urteil 25 U 2548/12 qualifiziert das Gericht mittels vorgeschobenem "Leitsatz" eine medizinische Leitlinie und deren Fachgesellschaft nicht nur für das vorliegende Urteil ab, sondern für "gutachterliche Beurteilung" allgemein. Zudem bezeichnete das Gericht Handlungsempfehlungen als Leitlinien, die formaljuristisch gar keine Leitlinien sind. Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) nahm dies sogleich zum Anlass, um neue Hürden bei Leistungsfragen der privaten Unfallversicherung zu diskutieren; zu wessen Nachteil, kann sich jeder denken.

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