ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2014DDR-Gesundheitswesen: Die Versorgungslage war überaus kritisch

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DDR-Gesundheitswesen: Die Versorgungslage war überaus kritisch

Erices, Rainer; Gumz, Antje

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In den 1980er Jahren spitzte sich die medizinische Versorgungslage in der DDR zu. Nicht unwesentlich trug dazu die Abwanderung der Ärzte in den Westen bei. Eine Zustandsbeschreibung anhand von Akten der Staatssicherheit

Das Gesundheitssystem der DDR hatte stets als eine der Vorzeige-Errungenschaften des Sozialismus gegolten. Im Jahr 1986 appellierte DDR-Gesundheitsminister Ludwig Mecklinger an die Ärzte: „Jeder Mitarbeiter muss sich stets dessen bewusst sein, dass seine Arbeit im Gesundheits- und Sozialwesen den sozialistischen Staat repräsentiert“ (1, S. 121). Mecklinger sprach Ärzten also eine herausgehobene politische Funktion und symbolische Vertretung des Staates zu. Bereits zu dieser Zeit litt die DDR unter den gravierenden Folgen der Abwanderung von Ärzten und Wissenschaftlern.

Auch aus der Bezirksverwaltung des MfS kamen Berichte über die zunehmende Unzufriedenheit unter den Ärzten. Foto: Rainer Erices
Auch aus der Bezirksverwaltung des MfS kamen Berichte über die zunehmende Unzufriedenheit unter den Ärzten. Foto: Rainer Erices

Ärztemangel allerorten

Umfangreiche Akten aus dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) belegen einen deutlichen Ärztemangel in der DDR in den 1980er Jahren. Mediziner fehlten sowohl in den Krankenhäusern als auch in der ambulanten Betreuung. Dabei waren die einzelnen Bezirke und verschiedene Facharztrichtungen unterschiedlich stark betroffen. In der Stadt Zwickau beispielsweise fehlten laut einem Bericht von 1984 Allgemeinmediziner, Internisten und HNO-Ärzte (2), im Kreis Werdau fehlten Pädiater und Orthopäden (2). Im Bezirk Neubrandenburg waren nur 8 der 14 Kreise „mit einem hauptamtlichen Nervenarzt besetzt“ (3, S. 3). Ein Inspektionsbericht für den Bezirk Cottbus sprach im Jahr 1985 von einem „unhaltbaren Zustand“ in der Kreisstadt Weißwasser: In einem Neubaugebiet mit 15 000 Einwohnern im Süden der Stadt gab es „keine Gesundheitseinrichtung für die ambulante Betreuung“ (1, S. 100). Kinder im Alter über drei Jahren wurden nicht mehr vom Pädiater angenommen, sondern zum Allgemeinmediziner geschickt, der einzige Frauenarzt in der 32 000-Einwohner-Stadt, ein Bulgare, war zusätzlich für die Betriebspoliklinik eines Kraftwerks zuständig (1). Der Kreischef der Staatssicherheit schrieb in einem Bericht an seine höhere Dienststelle, dass der „kritische Zustand“ der ambulanten Versorgung „eindeutig belegt“ sei und dass die Lage vom verantwortlichen Kreisarzt beschönigt werde. Im Jahr 1987 wurde der Ärztemangel an der Universität Greifswald als ein „kaum zu lösendes Problem“ bezeichnet. Mehr als ein Fünftel aller Klinikbetten konnte nicht belegt werden (4, S. 16). Bei ihrer Kontrolle im Bezirk Frankfurt/Oder im Jahr 1988 monierte die staatliche Hauptinspektion, dass die Wartezeiten für planbare Operationen wegen des Ärztemangels bis zu neun Monaten betrugen (1). Innerhalb von drei Jahren seien 88 Mediziner nach Berlin abgewandert.

Als Gründe für den Ärztemangel dokumentierte die Staatssicherheit eine unzulängliche Planwirtschaft, fehlende Lebensqualität und vor allem die Wohnungsnot. Ein Bericht aus Cottbus im Jahr 1986 monierte, dass weniger als zwei Drittel der Hochschulabsolventen wie geplant in den Bezirk vermittelt worden waren. Auch würden zu wenige Abiturienten zum Studium zugelassen. In einigen Fällen stand Wohnraum nicht rechtzeitig zur Verfügung (1). Im Bezirk Leipzig konnten zwischen 1981 und 1986 wegen Wohnungsmangels 56 Ärzte nicht eingestellt werden (5). Als besonders „ärzteunfreundlich“ unter Absolventen galt der Bezirk Karl-Marx-Stadt. Beispielsweise seien dem Gesundheitswesen im Jahr 1986 lediglich sechs Neubauwohnungen zur Verfügung gestellt worden, Jungärzte mussten daher in als „unzumutbar einzuschätzende Wohnungen“ ziehen (1, S. 118).

Enorme Dienstzeiten verschärften den Mangel. Nach einem Bericht aus Neubrandenburg lehnten es viele Ärzte ab, jeden zweiten Tag Dienst zu machen, wie in den Kreiskrankenhäusern des Bezirkes üblich, und wanderten in andere Bezirke ab: „Die neue Generation fordert ganz konkret ihre Freizeit.“ Der stellvertretende Bezirksarzt beschrieb ein drastisches Bild für den Kreis Ueckermünde: „Hier läuft bald gar nichts mehr.“

Ein besonders gravierendes Problem stellte die Abwanderung von Ärzten in den Westen dar. Im Bezirk Halle beispielsweise wurde eine „ständig steigende Zahl von Antragstellern auf Übersiedlung“ verzeichnet. Mitte 1987 gab es mehr als 300 registrierte Anträge (6). Anfang 1988 gab es im Bezirk Erfurt 315 „Übersiedlungsersuchende in den Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (7). Ein Drittel davon waren „Hochschulkader“. Ähnliche Entwicklungen gab es in den anderen Bezirken. Dem Bericht einer Arbeitsgruppe des Gesundheitsministeriums zufolge unterschieden sich die Ausreiseanträge im Gesundheitswesen von jenen anderer „gesellschaftlicher Bereiche“. In den Formulierungen der Anträge zeige sich, dass die Antragsteller „abgestimmt“ vorgehen. Die Ausreisewilligen wüssten bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung, „wohin sie in der BRD gehen und was sie dort für eine Tätigkeit ausüben werden“ (8, S. 7f). Einer Einschätzung des Magdeburger Bezirksarztes von 1987 zufolge stellten doppelt so viele Zahnärzte Ausreiseanträge wie Ärzte. Die Entwicklung sei „sehr ungünstig“ (9, S. 17).

Außerdem nutzten viele Ärzte genehmigte Reisen ins westliche Ausland zur Flucht. Besorgt stellte die Staatssicherheit fest, dass die Zahl der Anträge auf Reisen „in dringenden Familienanträgen“ beispielsweise im Bezirk Halle zwischen 1985 und Anfang 1987 von 77 auf 400 angestiegen war: „Bei einem Bestätigungsgrad von 90 %“ bis Ende 1987 werden so „ca. 25 % aller Beschäftigten des Bereiches Medizin“ im Westen „gewesen sein, was eine verstärkte politisch-ideologische Arbeit unbedingt erforderlich macht“. (6, S. 1). Im Bezirk Erfurt äußerte sich das MfS selbstkritisch zur steigenden Zahl von Ärzten, die Reisen ins westliche Ausland „missbraucht“ hätten: „Bei tiefgründiger Prüfung wären bei einem Teil der Straftäter Widersprüche zwischen ihrem Auftreten im Arbeitsbereich und in der Öffentlichkeit und ihren tatsächlichen Persönlichkeitseigenschaften und Lebensvorstellungen herausgearbeitet worden, da sich ihr gesellschaftliches Engagement als Zweckverhalten erwies.“ Bestehende Probleme und Versorgungsschwierigkeiten im Gesundheitswesen seien nicht „entsprechend politisch klug erläutert“ worden (7, S. 8). Im Frühjahr 1989 analysierte das MfS: Vor allem 30- bis 45-jährige fachlich gute Ärzte, ein Viertel davon in Leitungsposition, würde die DDR „ungesetzlich“ verlassen (10, S. 18).

Als Motive für die Abwanderung benannte das MfS 1988 die schlechte Ausstattung, fehlende Medizintechnik und Medikamente, permanente physische und psychische Überforderung durch Unterbesetzung, lange Wartezeiten für Patienten, zu niedrige Gehälter, „persönliche Probleme, verbunden mit Vorstellungen einer Übernahme der westlichen Lebensweise“ wie „Forderung nach ‚angemessenem Wohnraum‘ in Form von Einfamilienhäusern“, „Reisefreiheit“, „materielle Konsumbedürfnisse“, „Entwicklungsmöglichkeiten unabhängig vom politischen Bekenntnis und dem gesellschaftlichen Engagement (Vorstellungen vom ‚Nur-Arzt-Sein‘)“ (7, S. 7), „konfessionelle Probleme“, „einseitige Orientierung auf Noten“ (10, S. 18).

In den Akten befindet sich auch ein Beratungsprotokoll einer Leipziger Stadtbezirksleitung. Befragt wurde ein leitender Arzt des Bezirkskrankenhauses St. Georg, der die Antragsteller zu betreuen hatte. Der Pathologe berichtete von einer Unzufriedenheit mit der „allgemeinen sozialen Lage, und das betrifft jeden“. Er beklagte die schlechten Arbeitsbedingungen, die seine „Argumentationsmöglichkeiten“ einschränken würden. Es fehle an „elementarsten hygienischen Voraussetzungen“. „Normal dürfte ich so gar nicht arbeiten lassen.“ (11, S. 103)

Maßnahmen des Staates

Die DDR wollte die Ärzte unter allen Umständen halten. Den Umgang mit ausreisewilligen Ärzten legte Gesundheitsminister Mecklinger in seiner Weisung vom Dezember 1983 und in nachfolgenden vertraulichen Schreiben an die Bezirks- und Kreisärzte fest (12). Nachdem Ärzte einen Ausreiseantrag gestellt hatten, sollte sofort „in differenzierter Weise und unter Berücksichtigung vorgebrachter Gründe politisch ideologisch Einfluss“ genommen werden, um eine „Abstandnahme von der Antragstellung zu erreichen“ (13, S. 4). Dabei sollte versucht werden, eventuell bestehende persönliche Probleme zu lösen und „Bedingungen, die für die Antragstellung eine begünstigende oder motivierende Rolle spielen,“ zu beseitigen. „Erst nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten“ sollten arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Den Ärzten sollte „möglichst lange“ offengehalten werden, ihren Antrag zurückzunehmen. (13, S. 5)

In einem internen Schreiben von 1988 begründete die Staatssicherheit das besondere Vorgehen bei Ärzten: „Aufgrund einer hohen öffentlichkeitswirksamen Ausstrahlung und dringend benötigter Ärzte/Zahnärzte“ seien bei vorgesehenen Übersiedlungen „hohe Maßstäbe anzulegen“. (14, S. 4f) Das MfS befürchtete eine „Sogwirkung“. Ausreisen aus der DDR sollten auf ein Minimum beschränkt werden, „jede realisierte Übersiedlung (. . .) stellt eine Kette ohne Ende dar“. (8, S. 29). Ein Arzt aus dem Bezirk Suhl verweigerte seinen Dienst im Jahr 1987, um damit seine Ausreise in den Westen zu beschleunigen. Der zuständige Bezirksarzt erwog daraufhin den Entzug der Approbation. Das MfS empfahl eine zunächst „sachliche ruhige Gesprächsführung“ mit dem Arzt zur Klärung der Motive (15, S. 111). Einem internen Stasibericht von 1984 zufolge zeigten Rückführungsversuche in der Regel keine Erfolge, was „in Briefen von solchen Personen an ihre Verwandten in der DDR zum Ausdruck“ komme (16, S. 69).

Im Sommer 1988 führte die DDR „leistungsorientierte lohnpolitische Maßnahmen“ für Ärzte ein. Die Lohnerhöhungen führten jedoch zu Unmut. Im Bezirkskrankenhaus Karl-Marx-Stadt beschwerten sich Ärzte, dass die Gehaltserhöhungen durch die Klinikdirektoren „verschleppt“ würden. Ärzte der Kreiskrankenhäuser und ambulant tätige Ärzte monierten, dass sie vergleichsweise benachteiligt würden. Der Bezirksarzt von Karl-Marx-Stadt sollte nun in „persönlichen einfühlsamen Gesprächen“ berechtigte Forderungen klären, um „mögliche Kurzschlussreaktionen aus persönlicher Verärgerung, einschließlich dem Weggang profilierter Ärzte (. . .) sowie das Stellen von Übersiedlungsersuchen nach der BRD“ vorbeugend zu verhindern (17, S. 7). Berichte vom April 1989 legten dar, dass Leistungsgehälter „keine Veränderungen“ erbrachten. Es wurde „erwogen, ob private Niederlassungen die Situation verändern“. (18, S. 40) „Einzelne Bezirksärzte vertraten die Meinung, eine solche Entscheidung ist gegen das Prinzip der sozialistischen Gesundheitspolitik, andere stellen fest, was nutzen uns Prinzipien.“ (10, S. 16).

Im Bezirk Potsdam sollte eine Ärztin von einer Ausreise in den Westen abgehalten werden, indem ihrem Sohn ein Abitur- und Studienplatz zur Verfügung gestellt wurde (19).

Die Stimmung vor der Wende

Die DDR war abhängig von der Aufrechterhaltung des eigenen Gesundheitssystems. Dies zwang sie zu Einsichten, die ihrer Ideologie widersprachen. Zu sehr hatte sie vernachlässigt, dass der Erhalt bürgerlicher Normen und Wertvorstellungen eine wichtige gesellschaftliche Rolle für ein funktionierendes Gesundheitswesen spielt: „Auch im Sozialismus ist Arztsein aus Tradition ein Motiv“ und die Zulassung von Arztkindern zum Studium „lässt zuverlässige Ärztegenerationen entstehen“, konstatierte die Staatssicherheit im Frühjahr 1989 (8, S. 19). Stets hatte die DDR an ihrer rigiden Zulassungspolitik zum Medizinstudium festgehalten. Der Anteil von „Arbeiter- und Bauernkindern“ wurde beispielsweise an der Karl-Marx-Universität Leipzig jahrelang über 40 Prozent gehalten (11). Noch im Jahr 1987 beklagte das MfS im Bezirk Halle, dass zu wenig „Kinder der Arbeiterklasse“ ein Medizinstudium aufnehmen würden, aufgrund der „einseitigen Bewertungen“ der Schulnoten (6, S. 3).

Öffentlich wurden die massiven Probleme in der Gesundheitsbetreuung verschwiegen. „Die Erwartungshaltung unserer Patienten ist durch die Presse der DDR sehr hoch“, äußerte ein Leipziger Arzt 1988 in einer Stadtbezirksversammlung. „Aber das stimmt mit der Realität im Gesundheitswesen nicht überein, und wir können diese Erwartungen oft nicht erfüllen.“ (11, S. 113). Intern musste die Staatssicherheit der ernsten Realität ins Auge blicken. Im April 1989 fasste sie die „Ursachen zur Versorgungssituation im Gesundheitswesen“ zusammen: Die materiell-technische und personelle Versorgung seien unzureichend, die Pharmaindustrie veraltet, das „Informationssystem bei Störungen/Havarien“ wirkungslos. DDR-Produkte seien „kaum einsetzbar“, „wir sind teilweise völlig abhängig vom NSW (nicht sozialistisches Wirtschaftsgebiet)“. Hinzu kam ein Sparzwang von 300 Millionen Mark für das Jahr 1989 (18, S. 40).

Ein deutliches Indiz für die angespannte Lage im Gesundheitswesen war zum Jahresbeginn 1989 die Forderung von Gesundheitsminister Mecklinger nach „völlig neuen Denk- und Verhaltensweisen beim Einsatz materieller und finanzieller Fonds“ (20, S. 12f). Die Ökonomie sei „keine Antithese zum Humanismus“, sozialer Fortschritt sei „nur über das ökonomische Ergebnis zu sichern“. Das von der Stasi gezeichnete Stimmungsbild vor der DDR-Gesundheitskonferenz kurz vor der Wende, im September 1989, war entsprechend negativ. Der Grundtenor sei gekennzeichnet durch „äußerst kritische Fragestellungen“, „Desinteresse an der Konferenz“, „Resignation“ und „Flucht aus dem Gesundheitswesen“. Teilweise werde „schon ‚offen‘ über einen ‚Pflegenotstand‘“ gesprochen. „Der Glaube, dass die ‚Partei‘ verändernd wirkt“, werde zunehmend infrage gestellt (18, S. 9). Einem anderen Bericht zufolge erhofften sich viele Ärzte von der Konferenz „eine neue Gesundheitspolitik in der DDR“. Der stellvertretende Bezirksarzt von Neubrandenburg empfahl, diese falschen Erwartungen zu korrigieren, da „es keine neue Gesundheitspolitik in der DDR geben wird, da sich unsere bisherige, bei allen Problemen, bewährt hat“. (21, S. 200)

  • Zitierweise dieses Beitrags:
    Dtsch Arztebl 2014; 111(9): A 348–50

Anschrift für die Verfasser
Dr. med. Rainer Erices
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin
rainer.erices@ethik.med.uni-erlangen.de

@Quellennachweis im Internet:
www.aerzteblatt.de/lit0914

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BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. XX, Nr. 252/01
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BStU, MfS ZAIG, Nr. 14826
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Abt. XX/ III, Nr. 715/74, Teil II, Bd. 1
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: Dr. med. Erices
Institut und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Dr. med. Gumz
1. BStU (Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen), MfS, HA XX, Nr. 7113, Bd. 1
2.BStU, MfS, HA XX, Nr. 7113, Bd. 2
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12. BStU, MfS, HA XX, Nr. 532
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16. BStU, MfS, HA XX, Nr. 7157
17. BStU, MfS ZAIG, Nr. 14826
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19. BStU, MfS, BV Potsdam, Abt. XX, ZMA GW, Nr. 520, Bd. 1
20. BStU, MfS, HA XX, Nr. 8115
21. BStU, MfS, BV Neubrandenburg,
Abt. XX/ III, Nr. 715/74, Teil II, Bd. 1

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