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Rhön-Übernahme: Kartellamt gibt Helios grünes Licht


Der Weg zur Bildung des größten deutschen Krankenhauskonzerns unter dem Dach der Fresenius-Gruppe ist frei. Das Bundeskartellamt erhebt erwartungsgemäß keine Einwände gegen den Verkauf von 40 Kliniken und 13 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der Rhön-Klinikum AG an die zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios-Kliniken. Das teilte die Behörde nach Abschluss der Prüfung der bisher größten Fusion unter den deutschen Krankenhäusern mit. Allerdings darf Helios aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken des Kartellamts drei Krankenhäuser und zwei MVZ weniger erwerben als ursprünglich geplant.
Schon 2012 hatte Fresenius Rhön ganz übernehmen wollen. Das Vorhaben scheiterte aber, weil die laut Satzung erforderliche Zustimmungsquote unter den Rhön-Aktionären von 90 Prozent nicht zustande kam. Daraufhin hatte Fresenius im September 2013 statt der Übernahme der Rhön-Klinikum AG den Kauf des Großteils ihrer Krankenhäuser und aller MVZ vereinbart.
Das Bundeskartellamt kann Fusionen untersagen, wenn durch sie eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Nach Angaben der Behörde wurden auf sechs regionalen Krankenhausmärkten Überschneidungen zwischen Helios und Rhön festgestellt. Eine Behinderung des Wettbewerbs befürchtete das Kartellamt in vier dieser Regionen.
Die Beteiligten „haben noch im Laufe des Verfahrens diese Bedenken beseitigt, so dass den Patienten vor Ort weiterhin Alternativen zur Wahl stehen“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Konkret bedeutet dies, dass Rhön seine Krankenhäuser in Cuxhaven, Boizenburg und Waltershausen-Friedrichsroda sowie zwei MVZ nicht verkauft. Auf der anderen Seite veräußerte Fresenius die Helios- Kliniken Leipziger Land mit Standorten in Borna und Zwenkau an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die Eugen Münch, dem Gründer und Aufsichtsratsvorsitzenden von Rhön, gehört. Stü.
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