SUPPLEMENT: PRAXiS

Landärzte: Adäquat vergüten

Dtsch Arztebl 2014; 111(9): [1]

Flintrop, Jens

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Jungen Menschen, die sich verpflichten, sich später in unterversorgten Gebieten niederzulassen, soll der Zugang zum Medizinstudium erleichtert werden. So
steht es im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung.

Der eine Haken an dieser an sich guten Idee ist, dass diese Ärztinnen und Ärzte frühestens in zehn bis zwölf Jahren etwaige Versorgungsengpässe auf dem Land werden beheben können – wenn sie sich an die Abmachung halten. Denn das ist der zweite Haken: Die Bundeswehr hat die Erfahrung gemacht, dass sich bei angehenden Ärzte die Prioritäten im Laufe der Studienjahre verändern können. So gelang es Soldaten, die bei der Bundeswehr zu Ärzten ausgebildet wurden, sich später mit juristischen Mitteln aus ihrer eingegangenen Dienstverpflichtung zu befreien.

Ohnehin kann ein solcher erleicherter Zugang zum Medizinstudium nur eine Maßnahme von vielen sein, um die Versorgung auf dem Land mittelfristig zu sichern. So sind unter anderem die Kommunen in der Pflicht, Praxisräume zur Verfügung zu stellen, in denen dann vielleicht auch nicht täglich ein Arzt Sprechzeiten anbietet. Ein zentraler Aspekt bleibt zudem die Vergütung. Landärzte sollten von Regressregeln und anderen Restriktionen ausgenommen werden, um Planungssicherheit zu haben. Jens Flintrop

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