ArchivDeutsches Ärzteblatt34/1976Kein Freibetrag bei Praxisveräußerung mit Vereinbarung laufender Bezüge als Gegenleistung

DIE INFORMATION: BERICHT UND MEINUNG: Aus der Steuerpraxis

Kein Freibetrag bei Praxisveräußerung mit Vereinbarung laufender Bezüge als Gegenleistung

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