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Ambulante Weiterbildung: Hessen fördert angehende Fachärzte


Vom 1. Juli an fördert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen neben der ambulanten hausärztlichen Weiterbildung auch die fachärztliche Weiterbildung in patientennahen Fächern wie Gynäkologie, Augenheilkunde oder Dermatologie. Wie die KV mitteilt, stehen dafür jährlich 727 000 Euro zur Verfügung. Im Gegensatz zum Förderprogramm Allgemeinmedizin, an dem sich paritätisch die Krankenkassen beteiligen, finanziert die KV die Förderung der Facharztweiterbildung allein. Ziel sei es, den sich abzeichnenden Mangel an Fachärzten zu bekämpfen, heißt es aus der KV. Hessen gehöre damit zu den ersten Bundesländern, in denen die fachärztliche Weiterbildung finanziell gefördert werde.
Vertragsärzte können für die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bei der KV eine Förderung beantragen (Kontakt: foerderung.fachaerzte@kvhessen.de). Die Antragsfrist läuft vom 1. April bis 30. Juni. Gefördert werden pro Jahr 70 Stellen, jeweils maximal für sechs Monate. Die monatliche Fördersumme liegt bei 1 750 Euro.
Bislang war die Allgemeinmedizin der einzige Weiterbildungsgang, der finanziell unterstützt wurde. HK