VARIA: Wirtschaft - Recht und Steuer
Zahnersatz aus dem Ausland: Empfehlungsliste der Krankenkassen


Durch die am 3. Januar 1998 in Kraft getretenen Änderungen des SGB V durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz ist an die Stelle der Sachleistungen (Übernahme der Laborkosten von 40 Prozent oder 50 Prozent) die Einführung von Festzuschüssen zum Zahnersatz getreten. Die beklagte Ersatzkasse hatte eine Liste mit Anschriften von Firmen zusammengestellt, die Zahnersatz aus dem Ausland anbieten. Dagegen wendete sich die Klägerin, der mehr als 400 zahntechnische Betriebe als Mitglieder angehören.
Das Oberlandesgericht München sieht in der Weitergabe der Adressenliste einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach dem Wegfall des Systems der prozentualen Beteiligung der Gesetzlichen Krankenversicherung an den Laborkosten gebe es keinen sachlichen Grund mehr, auf den Wettbewerb der Zahntechnikerunternehmen durch Empfehlungen Einfluß zu nehmen. Die Empfehlungsliste für Zahnersatz-Anbieter sei kein geeignetes und auch kein erforderliches Instrument mehr zur Verringerung der Versicherungsleistungen bei Zahnersatz. (OLG München, Urteil vom 30. April 1998, Az.: U [K] 6419/97) Be
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