ArchivDÄ-TitelSupplement: PRAXiSSUPPLEMENT: PRAXiS 2/2014Praxisübergabe: Sorgfältige Planung ist das A und O

SUPPLEMENT: PRAXiS

Praxisübergabe: Sorgfältige Planung ist das A und O

Dtsch Arztebl 2014; 111(17): [24]

Sandkühler, Jörg

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Im Vorfeld einer Praxisübergabe müssen die Vorstellungen von Abgeber und Übernehmer identifiziert und kommuniziert sein, sonst braucht ein Ausschreibungsverfahren gar nicht erst in Gang gesetzt zu werden.

Foto: Fotolia/fhmedien
Foto: Fotolia/fhmedien

Die eigene Praxis – einerseits Zukunftsvision vieler Studenten in medizinischen Heilberufen. Andererseits kann sich die eigene Praxis für niedergelassene, abgabewillige Ärzte zu einer unliebsamen Belastung entwickeln. Dies ist entweder der Fall, wenn Praxen in strukturschwachen Gebieten, besonders in ländlichen Regionen, zur Übernahme gebracht werden sollen: Häufig findet sich hier wegen des sich andeutenden Ärztemangels kein Nachfolger. Es kann aber auch sein, dass Praxen spezialisierter Fachrichtungen in Ballungszentren zur Übergabe anstehen, aufgrund einer starken Überversorgung jedoch geschlossen oder von der Kassenärztlichen Vereinigung gekauft werden. Auch wenn ältere Ärzte ihre vertragsärztliche Tätigkeit drosseln, kann eine Schließung drohen. In all diesen Fällen darf der Zulassungsausschuss die kassenärztliche Zulassung ganz oder teilweise entziehen. Den betroffenen Ärzten droht damit zum einen der Verlust ihres Lebenswerkes, zum anderen ein erheblicher finanzieller Schaden – auch bezüglich ihrer Altersvorsorge.

Für jede erfolgreiche Praxisübergabe ist deshalb eine gründliche Vorbereitung und sorgfältige Planung zwingend erforderlich, um mögliche Risiken im Vorfeld auszuschließen sowie gezielt alle Chancen zu nutzen. „Wir brauchen ungefähr zwei Jahre, um sozusagen die Braut hübsch zu machen“, sagt Volker Naumann. Der Diplom-Volkswirt ist selbstständiger Wirtschafts- und Unternehmensberater für Horbach und begleitet seine Mandanten in diesen komplexen Übergabe- beziehungsweise Übernahmeprozessen. „Dabei spielt die frühzeitige Identifikation der Erwartungen von Abgeber- und Übernehmerseite eine entscheidende Rolle“, fährt Naumann fort, und ergänzt: „Wenn sich beide Seiten darüber nicht im Klaren sind und dies untereinander nicht abgestimmt haben, braucht ein Ausschreibungsverfahren gar nicht erst beantragt werden – es hat dann keine Aussicht auf Erfolg.“

Gemeinsam mit Stephan Wuttke, Financial Planner und Partner bei Horbach, und in enger Abstimmung mit den Mandanten werden deshalb zunächst individuell geeignete Strategien erarbeitet und Schritt für Schritt abgewickelt.

Tipps für eine gelungene Übergabe

Für die erfolgreiche Übergabe ihrer Praxis sollten niedergelassene Ärzte einige wichtige Schritte berücksichtigen. „Die Reihenfolge der Überlegungen ist dabei von großer Bedeutung“, betont Wuttke. „Denn wir stellen immer wieder fest, dass abgabewillige Ärzte ihre Pläne zu wenig konkretisieren und strukturieren. Damit riskieren sie, sich zu verzetteln und über verschiedene Hürden zu stolpern, seien es beispielsweise steuerliche Vorgaben, Mietvertragsgestaltungen oder Personalfragen. Ebenso müssen die bürokratischen Wege der Zulassungsübertragung seitens des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung genau eingehalten werden. Jedes Detail kann dabei entscheidend für die Gesamtstrategie sein.“

Zu Beginn sollten abgabewillige Ärzte ihren Status Quo überprüfen und abwägen, inwieweit ihre Praxis attraktiv für einen Nachfolger ist. Dazu zählen Überlegungen wie Standort, Wettbewerbssituation, Strukturwandel in näherer Zukunft, Altersstruktur der Mitbewerber sowie Gestaltung beziehungsweise Erweiterungspotenzial der Räumlichkeiten oder Patientenbestand und Patientenstruktur. Im Anschluss daran folgt eine erste Einschätzung des Praxiswertes. Dieser Punkt wird maßgeblich von den materiellen wie ideellen Werten geprägt. Zur Bestimmung der materiellen Werte werden dabei die Buchwerte oder die Verkehrswerte herangezogen. Der ideelle Wert dagegen bemisst sich anhand des modifizierten Ertragswertverfahrens.

Mit einer ersten Einschätzung ist eine Grundorientierung hinsichtlich der Größenordnung eines erzielbaren Kaufpreises möglich. Auffallend ist, dass der tatsächlich realisierbare Preis von der jeweils vorherrschenden Angebots- und Nachfragesituation im Markt abhängt. Demnach kann zum Beispiel in strukturschwachen Gebieten der analytisch korrekt ermittelte Wert mangels Nachfrage oftmals nicht realisiert werden, während in Ballungszentren mitunter aufgrund von Nachfrageüberhang ein deutlich höherer Wert als vorher methodisch ermittelt erzielt wird. Auf dieser Basis wird im dritten Schritt eine individuelle Strategie entwickelt, welche die Erwartungshaltung des Abgebers und seine aktuelle Situation berücksichtigt. Wenn zusätzlich ausreichend Zeit besteht, die Vorstellungen zu den Übertragungsmodalitäten des Nachfolgers zu berücksichtigen, erhöht sich die Attraktivität der Praxis für Kaufinteressenten zusätzlich. Denn die Zahlungsbereitschaft über einen angemessenen Preis steigt bei Übernehmern mit einem sinkenden Übernahmerisiko durch eine im Vorfeld mit dem Abgeber abgestimmte Vorgehensweise.

Zuletzt steht die gezielte Suche nach einem geeigneten Nachfolger an, falls die Praxis nicht innerhalb der Familie weitergegeben wird. Hierfür können Ärzte entweder ihr eigenes Netzwerk nutzen oder die Unterstützung professioneller Praxismakler in Anspruch nehmen. „Zusätzlich zu diesen Hauptmaßnahmen gilt es, zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. Dies sind die Themen Zulassungs- beziehungsweise Teilzulassungsentzug und Übertragung der laufenden Verträge, insbesondere die Personalüberführung“, konstatiert Naumann, und erläutert: „Der Entzug der Kassenzulassung bei Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit, bisher eher Theorie, ist nach der neuen Fassung von § 95 Abs. 6 SGB V verschärft worden. Eine Pflicht zur Zulassungsentziehung besteht demnach grundsätzlich, wenn der Vertragsarzt seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht mehr ausübt. Gerade mit Blick auf die nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigungsgremien bestehende Überversorgung und der aktuellen politischen Lage ist ab sofort davon auszugehen, dass die ganze beziehungsweise teilweise Vertragsarztzulassung in solchen Fällen entzogen wird – aus Theorie ist also ein reales Szenario geworden.“

Jeder Arzt mit dem festen Vorhaben, die eigene Praxis an einen Nachfolger zu übergeben, sollte deshalb lieber früher als später die notwendigen Vorkehrungen treffen, das Ausschreibungsverfahren aber erst dann anschieben, wenn die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übertragung gegeben sind.

Auch das Thema Personalmanagement verlangt sorgfältige Betrachtung. „Qualifikation, auch im Hinblick auf das eventuell neue Leistungsspektrum des Übernehmers, veränderte Nutzung der EDV oder neue Organisationsabläufe sind Faktoren, die den Praxiswert maßgeblich mitbestimmen“, erklärt Berater Naumann.

Tipps für eine gelungene Übernahme

Der Übernahmeprozess durch den niederlassungswilligen Arzt bedarf ebenfalls einer gründlichen Planung. Dafür ist es für den betreffenden Kandidaten notwendig, sich im ersten Schritt bezüglich seines zukünftigen Praxiskonzeptes über seine grundsätzliche Eignung und Qualifikation klar zu werden. Dazu zählen in erster Linie das eigene Fachwissen sowie spezifische Qualifikationsnachweise für die geplanten ärztlichen Leistungen. „Hierbei geht es schon frühzeitig um die Beschaffung entsprechender Nachweise, die von einem weiterbildungsberechtigten Arzt ausgestellt sein müssen und für den Antrag auf die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht werden müssen“, fasst Naumann zusammen. Genau dieser Punkt würde jedoch häufig von angehenden Existenzgründern vergessen in der Annahme, dass die entsprechenden Nachweise noch nachträglich erlangt werden könnten. „Dies ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, der im Einzelfall schon zu Schwierigkeiten führen kann“, so Naumann. Zu einer erfolgreichen Praxisführung gehören aber neben Fachqualifikation und Leistungsspektrum des Arztes auch Grundkenntnisse in der Betriebswirtschaft, in der Personalführung sowie in buchhalterischen Aufgaben. Darüber hinaus ist eine qualifizierte und ganzheitliche Beratung hinsichtlich individuell geeigneter Finanz- und Vorsorgekonzepte für selbstständige Ärzte unbedingt erforderlich und sollte rechtzeitig in die Grundüberlegungen zum Niederlassungskonzept eingebunden sein.

An zweiter Stelle folgt die Erstellung einer Strategie. Hierfür stehen zunächst inhaltliche Überlegungen an, wie zum Beispiel die Entscheidung zwischen Einzelpraxis oder einer Tätigkeit innerhalb einer ärztlichen Kooperationsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang ist auch die Betrachtung der finanziellen Ziele wichtig. „Bei allem Idealismus, der Ärzten landläufig bescheinigt wird, ist für niedergelassene Ärzte die eigene Praxis immer auch Mittel zum Zweck“, erklärt Naumann und fährt fort: „Dabei muss beachtet werden, dass sich finanzielle beziehungsweise wirtschaftliche Ziele bei veränderten Lebensumständen ebenfalls ändern und dementsprechend Strategien überarbeitet beziehungsweise angepasst werden müssen.“

Nach Festlegung des strategischen Rahmens folgt im dritten Schritt die Suche nach einer geeigneten Praxis, wobei Ärzte auch hier wieder auf ihr eigenes Netzwerk oder auf professionelle Praxismakler zurückgreifen können. Wenn ein Objekt gefunden wurde, steht die Einschätzung des Praxiswertes inklusive Prüfung aller bestehenden Verträge an. Da es hierbei um eine wirtschaftliche als auch juristische Prüfung geht, sollte diese stets in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern beziehungsweise Rechtsanwälten durchgeführt werden. Sollte ein Kontakt bis hierher nicht stattgefunden haben, so stehen zuletzt Austausch und Abstimmung zwischen abgebendem und übernehmenden Arzt an. „Je besser das gegenseitige Verständnis und die Kompromissbereitschaft beider Ärzte ist, desto reibungsloser und erfolgreicher verläuft der gesamte Prozess für alle Beteiligten“, betont Wuttke und ergänzt: „Ein gutes persönliches Verhältnis ist immer im Interesse beider Parteien. Der übernehmende Arzt braucht grundsätzliche Planungssicherheit und das Vertrauen von Patienten und Mitarbeitern, während der abgebende Arzt oft noch eine Weile am Erfolg seiner ehemaligen Praxis partizipieren und die Freude über die Fortsetzung seines Lebenswerkes genießen möchte.“

Für die Umsetzung eines erfolgreichen Übertragungsvorganges sowie für die Erstellung eines sinnvollen und individuellen Finanz- und Vorsorgekonzeptes sind neben qualifiziertem Fachwissen und Markterfahrung auch Kenntnisse über die jeweils richtigen Fördermittel und staatlichen Zuschüsse erforderlich. „Am Ende des Tages zählt für jeden Berufstätigen das Gleichgewicht zwischen geschäftlichen und privaten Aktivitäten“, fasst Wuttke zusammen. „Dies kann aber nur gelingen, wenn von vornherein die richtigen Überlegungen zum richtigen Zeitpunkt im Rahmen eines Gesamtkonzepts angestellt werden.“

Jörg Sandkühler

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote