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MB/DBB: Tarifeinheitsgesetz würde Grundgesetz verletzen


Der Marburger Bund (MB) und der dbb – Beamtenbund und Tarifunion haben an die Bundesregierung appelliert, kein Gesetz zu verabschieden, das den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem „betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip“ festschreibt – so hatten es Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.
„Man kann nicht ungleiches Recht für verschiedene Arbeitnehmer und für verschiedene Gewerkschaften schaffen“, betonte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, Ende April bei der Vorstellung eines gemeinsamen Positionspapiers in Berlin. Man könne nicht sagen, die eine Gewerkschaft habe Rechte, weil sie gerade die Mehrheit in einem Betrieb stelle, und die anderen Gewerkschaften hätten keine Rechte, weil sie gerade in der Minderheit seien.
Henke verwies auf Artikel 9 des Grundgesetzes, in dem das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit festgeschrieben sei. „Die Koalitionsfreiheit ist ein schrankenlos gewährleistetes Grundrecht, in das nur rechtmäßig eingegriffen werden kann, wenn es zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang unbedingt erforderlich ist“, heißt es in dem Positionspapier von MB und dbb. Eine Erzwingung der Tarifeinheit sei deshalb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es sei sicher zu erwarten, dass ein entsprechendes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Anfang April ein Gesetz zur Tarifeinheit noch für dieses Jahr angekündigt. fos
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