ArchivDeutsches Ärzteblatt PP5/2014Gesundheitsförderung und Prävention: Kommt das Gesetz in diesem Jahr?

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Gesundheitsförderung und Prävention: Kommt das Gesetz in diesem Jahr?

Korzilius, Heike

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Das Bundesgesundheitsministerium will in Kürze Eckpunkte für ein Präventionsgesetz vorlegen. Auch der Deutsche Ärztetag wird sich Ende Mai mit dem Thema beschäftigen.

Geplant ist es schon seit langem. In einem eigenen Gesetz sollen sämtliche Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt werden. Zurzeit scheitern viele Projekte an unterschiedlichen Zuständigkeiten in Bund, Ländern und Kommunen sowie bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Vor Ort können sich so keine langfristigen Strukturen und Netzwerke herausbilden. Die Beteiligten hangeln sich stattdessen von Modellprojekt zu Modellprojekt. Nachdem die Regierung aus Union und FDP daran scheiterte, ein Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen, nimmt die Große Koalition jetzt einen neuen Anlauf.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will schon im Frühsommer Eckpunkte für ein Präventionsgesetz vorlegen. Das hat die parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Ingrid Fischbach, Ende März in Düsseldorf angekündigt. Das Ministerium wolle nur noch die Ergebnisse der zweiten Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) abwarten, die im Mai veröffentlicht werden sollen, erklärte Fischbach bei einem Symposium der Ärztekammer Nordrhein zum Thema „Von Anfang an – gemeinsam für Prävention und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen“. Im Rahmen der KiGGS-Studie erhebt das Robert- Koch-Institut bundesweit repräsentative Daten zur Gesundheit der unter 18-Jährigen. Fischbach erklärte, die Erkenntnisse aus der ersten Studie, die zwischen 2003 und 2006 stattfand, hätten der Bundesregierung als Basis für ihre Präventionsstrategie gedient. Die Ergebnisse der Folgestudie wolle man jetzt auch zur Evaluation bisher getroffener Maßnahmen nutzen.

Das geplante Präventionsgesetz, das nach dem Willen der Koalition noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, müsse sich an den Lebenswelten der Betroffenen ausrichten, betonte Fischbach. Mit Blick auf Kinder und Jugendliche seien das unter anderem Kindertagesstätten, Schulen und Vereine. Aber auch Kinder- und Jugendärzte sowie die Jugendhilfe sollten ihre Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren einbringen können, erklärte die Staatssekretärin. „Prävention ist nichts, was das Gesundheitsministerium allein realisieren kann.“ Dazu benötige man einen ganzheitlichen Ansatz, der medizinische Aspekte, gesellschaftliche Chancengleichheit und ein konstantes Gesundheitsmonitoring gleichermaßen berücksichtige.

Der KiGGS-Studie zufolge treten schwere Infektionskrankheiten als Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche zunehmend in den Hintergrund. Stattdessen nehmen chronische Erkrankungen wie Allergien oder psychische Auffälligkeiten zu. Besonderen Gesundheitsrisiken seien Kinder aus sozial benachteiligten Familien ausgesetzt, erklärte Fischbach. Viele Störungen hätten ihre Ursache zudem in einer unzureichenden Förderung im frühen Lebensalter. „Deshalb bin ich froh, dass wir heute auch über Frühförderung sprechen“, sagte die Staatssekretärin.

Je früher Prävention einsetzt, desto größer ist ihr Effekt

Je früher Prävention und Früherkennung einsetzten, desto größer sei ihr Effekt, betonte auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Ähnlich wie Fischbach betonte er: „Prävention für Kinder und Jugendliche muss am Verhalten und den Verhältnissen ansetzen, um langfristig Wirkung zu erzielen.“ Sie sei besonders erfolgreich, wenn Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen getroffen würden. Henke verwies auf das Projekt der Ärztekammer Nordrhein „Gesund macht Schule“. Es zielt darauf ab, in Zusammenarbeit mit Grundschulen beispielsweise gesundheitsbewusstes Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Kinder zu fördern, deren Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und eine gesundheitsförderliche Umgebung zu gestalten.

Armut ist eines der größten Gesundheitsrisiken

Auch Henke verwies auf den Zusammenhang zwischen sozialem Status und Gesundheit. Armut sei der größte Risikofaktor für gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Adipositas oder soziogene Entwicklungsstörungen. Gesundheitsförderung könne deshalb nicht allein Aufgabe des Gesundheitswesens sein, betonte der Kammerpräsident. Als guten Ansatz bewertete er in diesem Zusammenhang die mit dem Kinderschutzgesetz eingeführten „Frühen Hilfen“, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angesiedelt sind. Das Konzept zielt darauf ab, möglichst von Anfang an die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern zu stärken und damit zum gesunden Aufwachsen von Kindern beizutragen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Familienhebammen, die Probleme frühzeitig erkennen können. Der Zugang über das Gesundheitswesen sei niedrigschwellig und nicht diskriminierend, betonte BzgA-Direktorin, Prof. Dr. med. Elisabeth Pott. „Wir wollen unsere Zielgruppe erreichen, aber nicht ausgrenzen.“

Heike Korzilius

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