ÄRZTESTELLEN: Frage der Woche
Frage der Woche an . . . Dr. P. H. Stefan Loos, Projektleiter für Gesundheitspolitik beim IGES-Institut
Welche Faktoren sollten bei der Nutzung von Qualitätsdaten im Rahmen der Krankenhausplanung eine Rolle spielen?


Qualitative Mindestanforderungen zur Strukturqualität sollen in Zukunft bei der Krankenhausplanung eine gewichtete Rolle spielen. Viele Klinikbetreiber sprechen sich gegen solche Vorgaben aus.
Welche Faktoren sollten bei der Nutzung von Qualitätsdaten im Rahmen der Krankenhausplanung eine Rolle spielen?
Loos: Qualitätsvorgaben im Rahmen der Krankenhausplanung beschäftigen die Politik seit Jahren, ganz aktuell die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.
Qualitätsvorgaben wirken jedoch nur, wenn sie sich auf klar umrissene Problembereiche beziehen und so ein staatlicher Eingriff unmittelbar einsichtig wird. Zudem müssen die Länder auf ausreichend wissenschaftliche Evidenz bauen, um auch gerichtliche Prüfungen zu bestehen.
Außerdem sind bereits vorab mögliche intendierte und nicht intendierte Konsequenzen dieser Vorgaben sowohl für die Patienten als auch für die Klinikträger zu prüfen: Wenn Qualitätsvorgaben einerseits dazu führen, dass das einzige Krankenhaus in einer Region notwendige Leistungen nicht mehr anbieten kann, würden neue Probleme entstehen. Und wenn andererseits Krankenhäuser in einer Region mehrheitlich höheren Qualitätsvorgaben gerecht werden, muss dies weder bedarfsgerecht noch wirtschaftlich sein. Planungsbehörden werden daher nicht umhinkommen, sich auch künftig mit Fragen der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit auseinanderzusetzen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Krankenhausplanung um Qualitätsvorgaben erweitert wird und diese gegen die bereits bestehenden Planungskriterien abzuwägen sind.
Und schließlich wirken Qualitätsvorgaben nur dann, wenn die Länder sie spezifisch formulieren und ihre Beachtung – anders als heute meist der Fall – auch sanktionsbewehrt wird.
Mit weniger Klageverfahren gegen die Versagung beziehungsweise den Widerruf eines Feststellungsbescheides zur Aufnahme in den Krankenhausplan sollten die Bundesländer jedoch auch künftig nicht rechnen, wenn zusätzlich zur Bedarfsgerechtigkeit auch Qualitätsaspekte einer Einrichtung zur Diskussion stehen. Grundsätzlich steht die Frage im Raum, was mit Qualitätsvorgaben in der Krankenhausplanung erreicht werden soll: eine Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft oder eine bessere Qualität in allen Krankenhäusern. Im zweiten Fall muss die Finanzierung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung geklärt werden. Ol
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