ArchivDeutsches Ärzteblatt23-24/2014Pflegestärkungsgesetz: Kabinett beschließt Pflegereform

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Pflegestärkungsgesetz: Kabinett beschließt Pflegereform

Richter-Kuhlmann, Eva

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Das Bundeskabinett hat am 28. Mai die Pflegereform auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Geplant sind zwei Reformstufen. Zunächst soll es deutliche Verbesserungen für Angehörige, Betroffene und Pflegekräfte geben. Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, sollen künftig besser unterstützt werden – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Diese Hilfen sollen bereits ab 2015 greifen. Zur Finanzierung wird ab dem nächsten Jahr der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozent steigen.

Im Zuge der Pflegereform sollen Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, mehr Unterstützung bekommen. Foto: Fotolia/Ocskay Bence
Im Zuge der Pflegereform sollen Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, mehr Unterstützung bekommen. Foto: Fotolia/Ocskay Bence

2017 sollen mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz vor allem Demenzkranke profitieren. Dazu soll das Verfahren der Einteilung in Pflegestufen grundsätzlich umgestellt und ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden. Die Beiträge steigen um weitere 0,2 Prozent. Insgesamt sollen so gut fünf Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Pflege investiert werden. Gut eine Milliarde Euro jährlich soll in einen Vorsorgefonds fließen, um ab 2035 den Beitragssatz zu stabilisieren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 bis 1967) ins Pflegealter kommen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) rechtfertigte im Anschluss an die Kabinettsentscheidung den Anstieg des Beitrags zur Pflegeversicherung. „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft muss sich auch darin zeigen, dass gute Pflege etwas wert ist“, sagte er. Der Kabinettsbeschluss sei „eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten“. ER

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