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Handlungsempfehlungen: Unterstützung für Patientenfürsprecher


Patientenfürsprecher in Krankenhäusern können bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit jetzt auf Handlungsempfehlungen zurückgreifen, die das Gesundheitsministerium, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (NRW) e.V. und der Beauftragte der Landesregierung NRW für Patientinnen und Patienten gemeinsam erarbeitet und herausgegeben haben.
„Die Handlungsempfehlungen zeigen den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen auf, den die engagierten Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher für ihre wichtige Aufgabe benötigen. Wir wollen ihnen damit den Rücken stärken und unseren Krankenhäusern eine Hilfestellung bei der Umsetzung bieten“, betonte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft NRW.
Das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW sieht für alle Krankenhäuser die Einrichtung unabhängiger Stellen für Beschwerden von Patienten vor. In der Regel wird diese Aufgabe von ehrenamtlichen Patientenfürsprechern wahrgenommen. Die Handlungsempfehlung soll als Orientierungs- und Umsetzungshilfe sowohl für Krankenhausleitungen als auch für die Patientenfürsprecher dienen. Das Ziel ist es, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Krankenhaus, seinen Mitarbeitern und den Patienten zu fördern.
Die Empfehlungen beschreiben Maßnahmen, mit denen das Leitbild der selbstbestimmten, mündigen Patienten sowie einer gelungenen Kommunikation zwischen Patienten und Krankenhaus praktisch umgesetzt werden kann. Die Umsetzung und Organisation liegt im gesetzlichen Rahmen in der Verantwortung der Krankenhäuser und richtet sich nach den jeweiligen Strukturen vor Ort.
Die Handlungsempfehlungen sind online unter www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Handlungsempfehlungen_Patientenfuersprecher.pdf abrufbar. EB