DOKUMENTATION: Deutscher Ärztetag
Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt II: Prävention


Prävention – integraler Bestandteil ärztlicher Tätigkeit
Prävention als integraler Bestandteil ärztlicher Tätigkeit
Ärztliche Gesundheitsberatung, das frühzeitige Erkennen von Risikofaktoren für die gesundheitliche Entwicklung sowie die Früherkennung von Krankheiten gehören zu allen ärztlichen Fachdisziplinen mit Patientenkontakt. Prävention ist somit keine eigene medizinische Disziplin, sondern ein integraler Bestandteil ärztlicher Tätigkeit. Bei einer steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung besitzt Prävention das Potenzial, frühe Sterblichkeit zu verringern und die Lebensqualität bis ins hohe Alter zu verbessern.
In Anbetracht der heute vorherrschenden chronischen Erkrankungen, denen in der Regel eine multifaktorielle Genese zugrunde liegt, fällt der frühzeitigen Beratung über gesundheitliche Risiken sowie der Identifizierung und Aktivierung von Ressourcen durch den Arzt eine zunehmende Bedeutung zu.
Je früher im Verlauf des Lebens präventive Maßnahmen einsetzen, umso größer sind die Chancen, nachhaltige Wirksamkeit zu zeigen. Die Beratung und Betreuung angehender Mütter, die Bereitstellung früher Hilfen für Eltern und Neugeborene sowie die Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen sind deshalb von besonderer Bedeutung.
Dabei bedarf die Beratung und Motivierung zur Verhaltensänderung immer auch geeigneter Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher Ressourcen, durch die Änderungen ermöglicht und stabilisiert werden können.
Die besondere Bedeutung von Ärztinnen und Ärzten in der Prävention
Ärztinnen und Ärzte nehmen in der Gesundheitsförderung und Prävention eine zentrale Position ein: Durch einen kontinuierlichen Patientenkontakt können sie gesundheitliche Belastungen früh erkennen, Patienten frühzeitig auf diese ansprechen und sie motivieren, ihre Lebensweise zu verändern und Ressourcen für eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu aktivieren.
Ärztinnen und Ärzte werden von Patienten als Gesundheitsexperten aufgesucht und anerkannt. Eine ärztliche Präventionsberatung ist nachhaltig wirksam. Hierfür liegen vielfältige wissenschaftliche Belege vor, zum Beispiel zur Raucherberatung, zur Bewegungsberatung, zur Verhütung von Unfällen sowie zur Reduktion des Suchtmittelkonsums. Zudem sind die Erfolge ärztlicher Impfberatung und Impfprophylaxe unbestritten.
Zur Darstellung des aktuellen Forschungsstandes zur Wirksamkeit bestehender Präventionsprogramme und zur Relevanz biologischer, psychischer und sozialer Einflussfaktoren auf die Entstehung exemplarisch dargestellter chronischer Erkrankungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) im Oktober 2013 ein Symposium durchgeführt, dessen Ergebnisse in dem vorliegenden Band „Prävention: Wirksamkeit und Stellenwert“ der Reihe Report Versorgungsforschung zusammengetragen wurden.
Gesundheitliche Belastungen und Lebenserwartung korrelieren in hohem Maße mit der sozialen Schichtzugehörigkeit. Der Vorteil von Ärztinnen und Ärzten liegt darin, dass sie alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen erreichen und somit auch über einen besonders guten Zugang zu gesundheitlich besonders belasteten Bevölkerungsgruppen verfügen.
Dies trifft auch für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu, die in der Arbeitswelt auch diejenigen Menschen erreichen können, die aus eigener Initiative sonst keine präventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen. Sie haben als ärztliche Berater von Beschäftigten und Unternehmen eine Schlüsselstellung in allen Fragen von Arbeit und Gesundheit und nehmen im Unternehmen eine wichtige Lotsenfunktion zwischen präventiver und kurativer Medizin wahr.
Bestehende Hindernisse sind zu überwinden
Daraus folgt, dass der Prävention neben Diagnostik und Therapie im ärztlichen Handeln ein größerer Stellenwert eingeräumt werden muss. Bislang bestehen hierfür jedoch vielfältige Hindernisse:
Ärztinnen und Ärzten fehlt es bislang
- am gesetzlichen Auftrag zur Durchführung einer primärpräventiven Beurteilung und Beratung. Die bestehenden Früherkennungsuntersuchungen sind bislang vor allem auf eine frühe Erkennung von Krankheiten, nicht aber von gesundheitlichen Risiken, Belastungen und Ressourcen ausgerichtet. Bislang liegt Primärprävention auf der Grundlage des § 20 SGB V fast ausschließlich in der Verantwortung der Krankenkassen, ärztliche Primärprävention beschränkt sich auf die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20 d;
- an ausreichender Zeit für eine eingehende präventive Beratung. Für diese sieht der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bislang keine eigene Abrechnungsziffer vor;
- an erforderlichen Zuständigkeiten, um eine präventive Beratung, Motivierung und Aktivierung von Ressourcen ökonomisch und patientengerecht zu gestalten;
- an geeigneten Strukturen, Instrumenten und Vernetzungen mit anderen Einrichtungen auch außerhalb des Gesundheitswesens, um Prävention auch im Alltag der vertragsärztlichen Praxis leichter zu ermöglichen.
Deshalb fordert der 117. Deutsche Ärztetag 2014:
- Eine Stärkung ärztlicher Zuständigkeiten zur Erkennung von Risikofaktoren und Ressourcen, zur Gesundheitsberatung und motivierenden Gesprächsführung sowie der Vernetzung mit anderen präventionsrelevanten Angeboten und Einrichtungen.
- Zur Stärkung entsprechender Kompetenzen soll die bestehende strukturierte curriculare Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ der Bundesärztekammer möglichst flächendeckend angeboten werden.
- Zudem soll Prävention in der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) und in der Weiterbildungsordnung weiter konkretisiert und in den entsprechenden Prüfungen stärker berücksichtigt werden.
- Es sind Instrumente für die Praxis zu implementieren, die Ärztinnen und Ärzten die Erfassung gesundheitlicher Risiken und die Erschließung von Ressourcen zur Stärkung der Gesundheit und Bewältigung von Belastungen erleichtern. Hierzu stehen bereits verschiedene Management-Tools zur Verfügung, die sich auch in die Praxissoftware integrieren lassen. Dazu gehören die Erfassung des Ernährungs- und Bewegungsstatus, des Suchtmittelkonsums, psychischer und sozialer Belastungsfaktoren, die Erfassung der subjektiven Risikobewertung und Änderungsmotivation aufseiten des Patienten sowie strukturierte Informationen über qualifizierte Beratungs- oder Kursangebote und frühe Hilfen. Auf dieser Basis lassen sich mit dem Patienten präventionsbezogene Zielvereinbarungen treffen. Das bereits in vielen Ärztekammern etablierte Rezept für Bewegung kann in diesem Kontext genutzt werden.
- Darüber hinaus sind Vergütungsstrukturen über die Versorgungssektoren hinweg zu schaffen, die die Durchführung der Primärprävention und die Vernetzung mit anderen Angeboten und Einrichtungen angemessen fördern.
- Den Medizinischen Fachangestellten (MFA) muss die Möglichkeit gegeben werden, sich in der Prävention zu qualifizieren und vom Arzt delegierte Aufgaben zu übernehmen. Dies muss in der ärztlichen Vergütung berücksichtigt werden.
- Die Qualitätssicherung und begleitende Evaluation von Präventionsmaßnahmen sowie die Präventionsforschung müssen ausgebaut werden.
- Zudem sollen wissenschaftlich begründete, evidenzbasierte Präventionsprogramme für besonders belastete Patienten mit definierten Risiken entwickelt und angeboten werden, um diese intensiver begleiten, beraten und schulen zu können.
Durch die aufgeführten Rahmenbedingungen und Maßnahmen kann der Arzt zu einem Präventionslotsen für seine Patienten werden.
Prinzipien guter Prävention und Gesundheitsförderung
Gesundheit als soziale Ressource
Gesundheit beeinflusst die Möglichkeiten eines Menschen zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um die Gesundheit und die Lebensqualität aller Mitglieder der Gesellschaft zu verbessern, sind Prävention und Gesundheitsförderung unverzichtbar. Gesundheit ist damit nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Potenzial, das es zu stärken gilt. Unstrittig ist auch, dass Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung qualitätsgesichert sein sollen, um nachhaltig die erwünschten Veränderungen herbeizuführen.
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 unterstützt daher die grundlegenden Prinzipien der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) und empfiehlt ihre Berücksichtigung bei der praktischen Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.
1. Autonomie und Empowerment
Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung respektieren die Autonomie jedes Menschen. Die Maßnahmen sollen deshalb eine informationsbasierte, selbstbestimmte Entscheidung in allen Bereichen fördern, die Einfluss auf die eigene Gesundheit haben. Personen und Gruppen sollen befähigt werden, selbstbestimmt ihr Leben und ihre Gesundheit sowie die Gesundheit anderer zu gestalten. Dies setzt unter anderem auch voraus, dass sich die Durchführenden von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung gegenüber der Zielgruppe aufrichtig und ehrlich verhalten. Die psychischen, physischen und sozialen Ressourcen des Einzelnen müssen gestärkt und durch seine Lebenswelt gefördert, Risiken für Erkrankungen und Unfälle müssen abgebaut werden.
2. Partizipation
Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Zielgruppe sollen – soweit dies die Rahmenbedingungen zulassen – alle Phasen einer Maßnahme aktiv mitgestalten und mitentscheiden. Dies umfasst die Bedarfsanalyse, die Planung, die Durchführung und die Bewertung. Partizipation ermöglicht die Ausrichtung von Maßnahmen am Bedarf der Zielgruppen und erhöht damit die Wirksamkeit der Maßnahmen. Partizipative Prozesse tragen zum Empowerment der Zielgruppe bei und sind ein Ausdruck des Respekts vor deren Autonomie.
3. Lebenswelt- und Lebensstilbezug
Die Gesundheit eines Menschen wird maßgeblich durch seine soziale Lage, durch seine ökonomischen, ökologischen Lebensbedingungen, durch individuelle, auch kulturell geprägte Lebensstile sowie durch politische Rahmenbedingungen beeinflusst. Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sollen daher in den Lebenswelten der Zielgruppe verankert werden. Sie sollen für die Zielgruppe relevant sein und deren Möglichkeiten und Restriktionen, ihren Lebensstil und ihren sozialen und kulturellen Kontext angemessen berücksichtigen. Lebenswelten, die für Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung besonders wichtig sind, sind Familien, Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen, Betriebe, Vereine, Senioreneinrichtungen sowie Stadtteile. In bestimmten Fällen kann allerdings der Individualansatz geeigneter sein, um die Gesundheit einer Person zu fördern.
4. Gesundheitliche Chancengleichheit
Alle Menschen haben einen gleichberechtigten Anspruch auf ein gesundes Leben. Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung dürfen keine Person bzw. keine Personengruppe diskriminieren. Ein besonderes Augenmerk soll jedoch den sozial Benachteiligten gelten. Da mit einer sozialen Benachteiligung häufig auch eine gesundheitliche Benachteiligung in Form einer gesteigerten Krankheitslast einhergeht, muss dieser mit besonderer Beachtung entgegengewirkt und es müssen gesundheitliche Chancen eröffnet werden.
5. Konzeptbasierung
Für Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung muss ein praktikables Konzept vorliegen. Dieses Konzept
- berücksichtigt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und bereits qualitätsgesicherte Interventionsansätze,
- achtet auf eine ausreichende Ressourcenausstattung (hierzu zählen unter anderem finanzielle Mittel, eine angemessene Laufzeit sowie die Planung und Umsetzung durch qualifiziertes und informiertes Personal),
- beinhaltet eine Bedarfs- und Bestandsanalyse,
- beschreibt das zugrunde gelegte Wirkungsmodell,
- setzt „smarte“ Ziele (die Ziele sollen spezifisch, messbar, angemessen, realistisch, zeitlich terminiert und ethisch vertretbar/reflektiert/begründet sein),
- bestimmt die Zielgruppe/n sowie geeignete Vermittlungswege, dokumentiert den angestrebten Grad der Zielerreichung und die Art seines Nachweises und
- zeigt auf, wie eine Verstetigung der Maßnahme erfolgen soll.
6. Evaluation
Neu entwickelte Interventionsansätze sollen immer evaluiert werden. Doch auch etablierte Interventionen sollen durch regelmäßige Prozesse der Qualitätssicherung eine hohe Qualität ihres Handelns gewährleisten. Auf diese Weise wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Maßnahme ihre angestrebte Wirksamkeit entfaltet, erhöht werden. Die Art und der Umfang einer Evaluation sind dabei dem Umfang und der Bedeutung einer Maßnahme, dem jeweiligen Erkenntnisinteresse und den Ressourcen der durchführenden Organisation anzupassen. Evaluations- und Forschungsergebnisse zu Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sollen veröffentlicht werden, um auch andere von den eigenen Erfahrungen profitieren zu lassen.
7. Nachhaltigkeit
Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sollen nachhaltig ausgerichtet sein. Mögliche unbeabsichtigte Wirkungen und negative (Spät-)Folgen – etwa für einzelne Bevölkerungsgruppen und/oder künftige Generationen – sollen frühzeitig berücksichtigt und gegebenenfalls behoben werden. Maßnahmen nachhaltig umzusetzen bedeutet aber auch, möglichst langfristige, über das Ende der Maßnahme hinausreichende Wirkungen zu erzeugen. Dafür sind ein gesicherter finanzieller Rahmen und der Aufbau stabiler Strukturen die Voraussetzung. Nachhaltigkeit in diesem Sinne setzt zudem eine starke Vernetzung aller beteiligten gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure untereinander voraus. Dies schließt die staatlichen Akteurinnen und Akteure ein und erfordert eine enge Abstimmung der unterschiedlichen Politikressorts untereinander. Nur auf diese Weise können Synergien genutzt und unerwünschte Parallelentwicklungen vermieden werden.
Stärkung der ärztlichen Prävention durch ein Präventionsgesetz
Die deutsche Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber auf, mit dem im Koalitionsvertrag geplanten Präventionsgesetz die ärztliche Prävention zu stärken. Denn Ärzte sind für ihre Patienten wichtige Ansprechpartner nicht nur in Krankheits- sondern auch in Gesundheitsfragen, sie können alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen gut erreichen und ihre Beratung ist nachhaltig wirksam.
Deshalb soll das geplante Präventionsgesetz aus Sicht der Ärzteschaft folgende Elemente enthalten:
- Neben der geplanten Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten muss es eine Stärkung der Verhaltensprävention durch den Arzt sowie eine bessere Verzahnung verhältnis- und verhaltenspräventiver Maßnahmen im Sinne eines Policy-Mixes vorsehen.
- Die bestehenden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen erweitert und die Erkennung und Bewertung von Risiko- und Belastungsfaktoren sowie eine darauf ausgerichtete ärztliche Beratung zu ihren festen Bestandteilen werden. Dazu gehört auch eine Information über frühe Hilfen und eine Vermittlung in entsprechende Unterstützungsangebote. Hierfür müssen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
- Die bestehenden Untersuchungslücken im Kindes- und Jugendalter – insbesondere zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr sowie nach dem 15. bis zum 18. Lebensjahr – sind zu schließen und die Ergebnisse der Untersuchungen begleitend zu evaluieren, um sie besser bevölkerungsmedizinisch nutzen und die Untersuchungsinhalte weiterentwickeln zu können.
- Die Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V soll als primärpräventive Untersuchung und zeitlich flexibler ausgestaltet werden.
- Das bereits im letzten Entwurf für ein Präventionsgesetz enthaltene Konzept für eine Ärztliche Präventionsempfehlung soll im geplanten Gesetz grundsätzlich wieder aufgenommen und im Sinne einer freiwilligen Präventionsvereinbarung weiterentwickelt werden. Diese kann auf die ärztliche Beratung zu gesundheitlichen Risiken und Ressourcen und der Erfassung der Motivationslage des Patienten aufsetzen und an andere, qualitätsgesicherte Präventionsangebote weitervermitteln. Für den Bereich Bewegungsförderung liegen mit dem Rezept für Bewegung bereits entsprechende Erfahrungen vor.
- Der mit einer stärker primärpräventiven Ausrichtung der Vorsorgeuntersuchungen verbundene Mehraufwand muss auch in einer entsprechenden Vergütung der zusätzlichen Leistungen abgebildet werden.
- Die Rolle des Betriebsarztes im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Primärprävention und der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist zu stärken.
- Die Potenziale des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in der Prävention sind zu nutzen und weiter auszubauen. Hierfür sind die erforderlichen Mittel bereit zu stellen.
Einbeziehung von Ärzten bei Präventionsmaßnahmen
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert im Zusammenhang mit dem angekündigten Präventionsgesetz die verstärkte Einbeziehung der Ärzte bei der Auswahl der Präventionsmaßnahmen.
Begründung:
Ärztlicher Sachverstand ist bei der Auswahl der Präventionsmaßnahmen unverzichtbar und daher dringend einzufordern.
Prävention und öffentliche Daseinsvorsorge
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, in diesem Jahr ein Präventionsgesetz zu verabschieden. Dafür sollen alle Sozialversicherungen einen Beitrag leisten. Es zeichnet sich ab, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einer der größten Geldgeber für Präventionsleistungen bleibt.
Als unerlässlich für ein sinnvolles Präventionsgesetz sieht der 117. Deutsche Ärztetag 2014 folgende Bestandteile:
- Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht auf die Sozialversicherungsträger und den Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV) begrenzt werden. Vielmehr sind die staatlichen Akteure auf allen Ebenen verbindlich in die Verantwortung zu nehmen. Es muss verhindert werden, dass sich die öffentlichen Haushalte auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zulasten der Sozialversicherungsträger aus der Finanzierung der Prävention zurückziehen.
- Die Ausgaben aller Verantwortlichen in der Prävention und Gesundheitsförderung sind offenzulegen und im gleichen Verhältnis weiterzuentwickeln.
- Das Präventionsgesetz darf zu keiner Einschränkung etablierter Präventionsaktivitäten führen, insbesondere sind ärztliche Präventionsleistungen zu stärken.
- Bei klaren Verantwortlichkeiten muss es zu einer besseren Koordination, insbesondere bei der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung kommen. Flächendeckung, Transparenz und Qualitätsstandards sollen gemeinsam hergestellt werden.
- Der Aufbau neuer bürokratischer Strukturen ist zu verhindern. Vielmehr sollen etablierte Strukturen genutzt werden, um die gesamtgesellschaftliche Verankerung der Prävention zu sichern.
Begründung:
Prävention und Gesundheitsförderung sind nur zu einem Teil medizinisch zu beeinflussen. In weiten Bereichen kann der Gesundheitszustand der Bevölkerung nur verbessert werden, wenn an den Lebensumständen der Betroffenen gearbeitet wird. Insbesondere in den Kommunen werden die Mittel der Kinder – und Jugendhilfe immer weiter zusammengestrichen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unterfinanziert und Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) eingespart. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass bestehende Leistungen der Prävention der öffentlichen Hand erhalten beziehungsweise ausgebaut werden.
Prävention in der Arbeitswelt – Stärkung der gesundheitlichen Vorsorge durch ein „Gesetz zur Förderung der Prävention“
Die deutsche Ärzteschaft fordert von der Bundesregierung, dass die jahrelange Diskussion beendet wird und – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein Präventionsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Die Arbeitsmedizin und die betriebliche Versorgung sollen als zentrale Säule der Gesundheitsvorsorge in Deutschland erhalten und ausgebaut werden.
- Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von kurativer und präventiver Medizin wird dabei immer wichtiger.
- Dabei kommt der/dem präventiv tätigen Arbeitsmedizinerin/Arbeitsmediziner eine wichtige Lotsenfunktion zu (siehe auch Entschließung des 115. Deutschen Ärztetages 2013 in Nürnberg).
- Neben der fachlichen Kooperation erfordert eine erfolgreiche Prävention in Deutschland die zielgerichtete institutionelle Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, Wissenschaft und Praxis sowie sämtlicher an der Prävention beteiligten Gruppierungen unserer Gesellschaft.
- Als Grundlage hierfür sind ein Präventionsgesetz und gemeinsame Präventionsziele unverzichtbar.
Krebsfrüherkennungsprogramme überprüfen
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 begrüßt und unterstützt ausdrücklich die öffentliche Aufforderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, bestehende Programme zur Krebsfrüherkennung wissenschaftlich auf ihren Nutzen und ihr Risiko zu überprüfen und zu analysieren.
Mammographie-Screening – Befundmitteilung
Die am Mammographie-Screening teilnehmenden programmverantwortlichen Ärztinnen/Ärzte werden aufgefordert, die Mammographie nach dem ärztlichen Standard zu erbringen und den betreuenden Ärztinnen/Ärzten den vollständigen Befund mitzuteilen.
Begründung:
Den die Frauen betreuenden Ärztinnen und Ärzten werden derzeit keine mammographischen Befunde mitgeteilt. Die betreuenden Ärztinnen und Ärzte erhalten lediglich eine Mitteilung darüber, ob die Mammographie auffällig war oder nicht. Die Mitteilung des vollständigen Befunds ist zwingend notwendig, um eine sorgfältige Weiterbetreuung der Patientin zu gewährleisten, zumal die Regelungen des Patientenrechtsgesetzes dies erfordern und diese einzuhalten sind.
Schutzimpfungen konsequent fördern
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert Bund und Länder auf, den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und geeignete öffentliche Einrichtungen in die Lage zu versetzen, flächendeckend die Impfung von Kindern gegen von Mensch zu Mensch übertragbare Krankheiten entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission durchzuführen zu können. Entsprechende Maßnahmen sind zu fördern und zu bewerben.
Begründung:
Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Maßnahmen der Prävention gegen Infektionskrankheiten. Eine sich ständig verringernde Durchimpfungsrate führt deshalb zu erheblichen Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung. Insofern stellt die Pflicht zur Impfung einen Schutz für diejenigen Kinder dar, die bisher „schutzlos“ dem Kontakt mit nicht geimpften Kindern ausgesetzt sind.
Ausschreibung von Impfstoffen
Die deutsche Ärzteschaft lehnt die Ausschreibungen von Impfstoffen ab, da diese zu unverantwortlichen Lieferschwierigkeiten geführt haben. Damit wird die Primärprävention der Patienten in Deutschland gefährdet und die ohnehin vorhandene Impfmüdigkeit zusätzlich begünstigt. Vorgegebene Impfziele (zum Beispiel Elimination der Masern in Deutschland bis 2015 – Ziel der WHO) können unter diesen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden.
Kinder und Jugendliche in Pkw vor Passivrauchen schützen
Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 hält es für dringend geboten, Kinder und Jugendliche, die in Pkw mitfahren, wirksam vor Passivrauchen zu schützen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, hierfür wirksame Regelungen zu treffen.
Begründung:
Passivrauchen erhöht nachweislich das Krankheitsrisiko und führt zu vorzeitiger Sterblichkeit. Passivrauchen führt insbesondere bei Kindern zu akuten und chronischen Atemwegserkrankungen, verschlimmert ein bereits vorhandenes Asthma und erhöht den Blutdruck sowie das Risiko einer Mittelohrentzündung und bakteriellen Meningitis. Bei Kleinstkindern stellt Passivrauchen zudem einen Hauptrisikofaktor für einen plötzlichen Kindstod dar.
Obwohl viele rauchende Eltern in Innenräumen bereits Rücksicht auf ihre Kinder nehmen, ist nach einer Erhebung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) weiterhin etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen aus Raucherhaushalten gezwungen, bei Autofahrten passiv mitzurauchen (DKFZ 2013, ITC Project – International Tobacco Control Policy Evaluation Project). In der eng umgrenzten Fahrgastzelle eines Pkw ist die tabakrauchbedingte Luftpartikelkonzentration gegenüber geschlossenen Innenräumen deutlich erhöht, selbst bei eingeschalteter Lüftung übertreffen die Werte noch die einer durchschnittlich verrauchten Bar.
In vielen Ländern hat der Gesetzgeber hieraus bereits Konsequenzen gezogen: In mehreren US-amerikanischen und australischen Bundesstaaten sowie in verschiedenen kanadischen Provinzen besteht bereits ein Rauchverbot in Fahrzeugen. In verschiedenen europäischen Ländern werden derzeit vergleichbare Verbote diskutiert (zum Beispiel in Finnland, Italien, Polen, England, Irland und den Niederlanden), in Griechenland und Zypern ist ein solches Verbot bei mitfahrenden Kindern unter zwölf Jahren bereits in Kraft.
Auch in Deutschland stehen dem Gesetzgeber verschiedene Regelungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel über die Nichtraucherschutz-Gesetzgebung, den Jugendschutz oder die Straßenverkehrsordnung, zur Verfügung, um den Gesundheitsschutz von Mitfahrenden in Pkw zu verbessern. Darüber hinaus würde ein gesetzliches Verbot nicht nur mitfahrende Kinder vor schädlichem Tabakrauch schützen, sondern auch einen allgemeinen Beitrag zu einer erhöhten Verkehrssicherheit leisten.
Ernährungs- und Gesundheitslehre in Schulen
Prävention und Gesundheitsförderung müssen in den Lebenswelten von Kindern – Kindertagesstätten, Schulen – beginnen.
Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des Erwerbs von Lebenskompetenzen in der Schule lernen, im Alltag selbst Verantwortung für den bestmöglichen Erhalt ihrer Gesundheit zu übernehmen.
Daraus folgt: Ernährungs- und Gesundheitslehre in Schulen ist somit zu fördern.