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Cannabis als Medikament: Eigenanbau zu Therapiezwecken erlaubt
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Chronisch kranke Patienten dürfen ausnahmsweise privat Cannabis züchten. Das Kölner Verwaltungsgericht (VG) erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken keine Behandlungsalternative mehr zur Verfügung steht. Die Richter gaben damit am 22. Juli den Klagen von drei Patienten gegen ein behördliches Anbauverbot statt. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der schwer kranke Patient austherapiert ist, es keine andere Behandlungsalternative zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich sei. Erstmals in Deutschland verpflichtet das Urteil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, den Cannabis-Eigenanbau in drei Klagefällen zu erlauben. Die Behörde kann allerdings Auflagen machen zur Art und Weise des Anbaus oder zur besseren Sicherung von Fenstern oder Türen der Wohnungen. Denn die Droge muss vor Zugriffen Dritter gesichert werden, so das VG. Bundesweit besitzen 272 Patienten eine Kauf-und-Konsum-Erlaubnis für Cannabis. Da sich die Krankenkassen nicht an den Kosten beteiligen müssen, können sich viele Patienten diese Abgabeform nicht leisten.
Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin begrüßt das Urteil. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, „die eigene Plantage“ sei keine Lösung. Notwendig sei ein Festbetrag bei der Abgabe der Naturpflanze pro Gramm, der von den Krankenkassen getragen werden müsse. dpa, PB
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