BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss Nr. 2 durch die Partner des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) zur Änderung der Bewertung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition 40156 des Abschnitts 40.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)


mit Wirkung zum 1. Juli 2014
Die Partner des Bundesmantelvertrages beschließen:
1. Änderung der Bewertung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition 40156 des Abschnitts 40.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
40156 Kostenpauschale bei Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der Leistung nach der Gebührenordnungsposition 01906 für den Bezug von Mifepriston 89,25 €
Der Bezug von Mifepriston ist nur auf dem gesetzlich zulässigen Weg möglich.
Gültig ab 1. Juli 2014
Das Unterschriftsverfahren zu den Beschlüssen Nr. 1 und 2 ist abgeschlossen.
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