ArchivDeutsches Ärzteblatt PP10/2014Vergütung psychotherapeutischer Leistungen: Kampf für gerechte Honorare

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Vergütung psychotherapeutischer Leistungen: Kampf für gerechte Honorare

Bühring, Petra

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Psychotherapeuten sind seit Jahren Schlusslichter in der ärztlichen Einkommensskala. In einem einmaligen Zusammenschluss aller Verbände demonstrierten sie im Berliner Regierungsviertel.

Mehr als 1 200 Psychotherapeu- ten und Psychiater zogen in einem Demonstrationszug vom Potsdamer Platz aus durch das Regierungsviertel, am GKV-Spitzenverband vorbei bis zum Bundesgesundheitsministerium. Foto: Holger Groß, DPtV
Mehr als 1 200 Psychotherapeu- ten und Psychiater zogen in einem Demonstrationszug vom Potsdamer Platz aus durch das Regierungsviertel, am GKV-Spitzenverband vorbei bis zum Bundesgesundheitsministerium. Foto: Holger Groß, DPtV

Das wollen wir nicht länger hinnehmen – es reicht“, hieß es auf einem Transparent bei der Demonstration der Psychotherapeuten für mehr Gerechtigkeit bei der Vergütung ihrer Leistungen am 25. September in Berlin. Historisch einmalig war der Zusammenschluss aller Verbände der ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychiater und Psychosomatiker.

„Seit Jahren sind wir mit großem Abstand die Schlusslichter in der Einkommensskala aller Arztgruppen. Unsere Praxen erwirtschaften – bei gleichem Arbeitseinsatz – nur knapp mehr als die Hälfte des Überschusses somatischer Praxen“, erläuterte Barbara Lubisch, Dipl.-Psych., Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Trotz mehrfacher höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verweigern die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die uns zustehenden Honorare“, kritisierte Lubisch. Die Urteile des BSG besagen, dass es Psychotherapeuten bei maximalem Arbeitseinsatz, das heißt 51 Stunden in der Woche, möglich sein muss, soviel zu verdienen, wie der Durchschnitt der somatisch tätigen Fachärzte. Tatsächlich lagen die Überschüsse (Umsatz minus Praxiskosten vor Steuern und Versicherungen) bei vergleichbarer Wochenarbeitszeit zum Beispiel im 1. Quartal 2013 bei rund 13 000 Euro, während die Überschüsse aller Arztgruppen im Durchschnitt bei rund 26 400 Euro lagen (KBV-Honorarbericht).

Bewertungsausschuss prüft etwaige Nachzahlungen

„Die Politik fordert eine ausreichende Versorgung mit psychotherapeutischen und psychiatrischen Leistungen, gibt uns die Mittel und Strukturen, die wir dafür benötigen, aber nicht an die Hand“, beklagte Jürgen Doebert, Dipl-Psych., stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Er forderte eine grundlegende Veränderung der Systematik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM): „Die sprechenden, zeitgebundenen und personenintensiven Leistungen müssen gestärkt werden.“

Notwendig sei zudem, dass der Bewertungsausschuss Beschlüsse zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen rückwirkend ab 2009 gemäß den BSG-Urteilen fasst, forderte Doebert. Das paritätisch von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) besetzte Gremium hatte am 18. Dezember 2013 beschlossen, die Angemessenheit der Vergütung bis zum 30. Juni 2014 überprüfen zu wollen. „Der Bewertungsausschuss prüft derzeit, wie und in welcher Höhe es um etwaige Nachzahlungen für die Psychotherapeuten bestellt ist“, erklärte der Pressesprecher der KBV, Roland Stahl. „Wir fordern vom Gesetzgeber festzuschreiben, dass die Angemessenheit unserer Honorare jährlich überprüft wird und nicht nach Belieben“, verlangte die DPtV-Vorsitzende Lubisch.

„Etwas ist faul in Deutschland, wenn Psychotherapeuten und Psychiater für eine angemessene Bezahlung ihrer Leistungen auf die Straße gehen müssen“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Spitzenverbandes ZNS (Zentrales Nervensystem). Ein therapeutisches Gespräch müsse besser bewertet werden als bisher. Der Psychiater beklagte die „beschämende Geiz-ist-geil-Mentalität“, mit der psychisch Kranke und die sie behandelnden Ärzte und Therapeuten immer noch systematisch benachteiligt würden.

Auf das hohe Maß an Flexibilität, das Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der täglichen Arbeit mit psychisch kranken Kindern, deren Eltern und dem System aus Schule, Jugendamt, Jugendgericht, Heim oder Klinik aufbringen müssen, wies Werner Singer, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V., hin. „Für die qualitativ hochwertige Versorgung psychisch kranker Kinder wollen wir angemessen und gerecht vergütet werden“, forderte er.

Petra Bühring

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