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Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Kassen müssen Behandlung im Ausland bezahlen


Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober dürfen sich Patienten im Ausland medizinisch behandeln lassen. Die Krankenkasse im Heimatland muss unter bestimmten Bedingungen die Kosten erstatten, entschieden die Richter. Dazu gehört, dass sich der Patient die Kostenerstattung im Vorfeld genehmigen lässt. Außerdem muss die Leistung im Herkunftsland medizinisch anerkannt sein, und es muss ausgeschlossen sein, dass der Patient die Behandlung im eigenen Land rechtzeitig erhalten könnte.
Geklagt hatte eine Rumänin, die an einer schweren Herzerkrankung litt. Ihrer Meinung nach waren in Rumänien die Voraussetzungen für eine medizinische Behandlung nicht erfüllt, weil es an medizinischem Material und Medikamenten mangelte. Sie ließ den 18 000 Euro teuren Eingriff in Deutschland durchführen. Nun muss ein Gericht in Rumänien klären, ob die Frau die Kosten erstattet bekommt. kna
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