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Betäubungsmittelgesetz: Verbot weiterer neuer psychoaktiver Substanzen


Künftig werden 32 neue psychoaktive Substanzen (NPS) in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und damit verboten. Es handelt sich um synthetische Cannabinoide sowie um synthetische Derivate des Cathinons, Amphetamins und Phencyclidins. Ziel ist es, den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung des Gebrauchs der Substanzen zu erleichtern.
Das Bundeskabinett hat diese 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 15. Oktober beschlossen. Synthetische Cannabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuen im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems gemeldeten Substanzen aus. Die Substanzen werden durch Abwandlungen bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert. Dadurch entstehen Stoffe mit ähnlichen Wirkungsprofilen wie bei bereits verbotenen Betäubungsmitteln. PB
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