ArchivDeutsches Ärzteblatt46/2014Das Gespräch mit Prof. Dr. med. Thomas Bajanowski, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen, und Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität zu Köln: „Mit Leichen gewinnen Sie keine Wahlen“

POLITIK: Das Gespräch

Das Gespräch mit Prof. Dr. med. Thomas Bajanowski, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen, und Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität zu Köln: „Mit Leichen gewinnen Sie keine Wahlen“

Korzilius, Heike

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Die Rechtsmediziner Bajanowski und Rothschild über chronische Finanznot, Vorurteile gegenüber ihrem Fach und den Wert rechtsmedizinischen Denkens

Sie sind Deutschlands beliebtestes Ermittlerteam. Wenn Kommissar Thiel und Rechtsmediziner Professor Börne im sonntäglichen „Tatort“ auf Mörderjagd gehen, schalten regelmäßig bis zu elf Millionen Zuschauer ein. Entsprechend verbreitet ist das Bild vom „Detektiv in Weiß“, der unter Einsatz seines Lebens und Aufbietung sämtlicher medizintechnischer Finessen Verbrechen aufklärt und für Gerechtigkeit sorgt.

Thomas Bajanowski (58) stammt aus Jena. Seine rechtsmedizinische Karriere begann an der Universität Leipzig und führte ihn über Münster nach Essen. An der dortigen Universität leitet er seit 2003 das rechtsmedizinische Institut. Seit 2013 ist er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Einer seiner wissenschaftlichen Schwerpunkte ist der Plötzliche Kindstod.
Thomas Bajanowski (58) stammt aus Jena. Seine rechtsmedizinische Karriere begann an der Universität Leipzig und führte ihn über Münster nach Essen. An der dortigen Universität leitet er seit 2003 das rechtsmedizinische Institut. Seit 2013 ist er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Einer seiner wissenschaftlichen Schwerpunkte ist der Plötzliche Kindstod.

„Jedes Mal, wenn ich einen Krimi im Fernsehen sehe, denke ich: Mensch, wäre das schön, wenn das bei uns auch so wäre“, sagt Prof. Dr. med. Markus A. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. „Da wird mit einer Selbstverständlichkeit der Rechtsmediziner zu einem Fundort gerufen, wo ich sicher sein kann: Das würde in Köln nicht so laufen.“ Denn für die Rechtsmediziner sind die Zeiten nicht gerade rosig. Das Fach ist fast nur an Universitäten angesiedelt und seit Jahren im Visier der Haushaltssanierer der Landesregierungen. Um Kosten zu sparen, wurden Institute zusammengelegt (Lübeck und Kiel, Magdeburg und Halle) oder geschlossen (Marburg und Aachen). Die Folge: „Die Polizei ruft uns deutlich weniger zu dubiosen Fundorten“, sagt Rothschild. Das bedeutet, weniger Tote werden von Rechtsmedizinern begutachtet und weniger Obduktionen vorgenommen.

Aus eigener Kraft können sich die rechtsmedizinischen Institute nicht aus der Finanzmisere befreien. Einzige Einkommensquelle neben den Landesmitteln für Forschung und Lehre sind die Dienstleistungen, die sie für die Strafverfolgungsbehörden erbringen. Doch die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz sind Rothschild zufolge in weiten Teilen nicht kostendeckend. Hinzu komme ein ruinöser Wettbewerb im Bereich der Laborleistungen, mit denen sich die Institute jahrelang gegenfinanziert hätten. „In Nordrhein-Westfalen werden DNA-Untersuchungen, die die Polizei nicht selbst in ihren kriminaltechnischen Laboren macht, mittlerweile fast nur noch von Privatlaboren vorgenommen“, erklärt Rothschild. Für die rechtsmedizinischen Institute bleibe das übrig, was wirtschaftlich uninteressant sei: die Leichenöffnung sowie die Untersuchung von Gewaltopfern und -tätern, die die Institute teilweise kostenfrei erbringen.

Markus A. Rothschild (52) stammt aus Berlin. Seit 2002 leitet er das rechtsmedizinische Institut der Universität zu Köln. Zu seinen wissenschaftlichen Schwerpunkten zählt die Identifizierung Verstorbener nach Massenereignissen. Diese Tätigkeit führte ihn Ende der 1990er Jahre nach Bosnien und in den Kosovo, wo er im Auftrag des UNKriegsverbrechertribunals Massengräber untersuchte.
Markus A. Rothschild (52) stammt aus Berlin. Seit 2002 leitet er das rechtsmedizinische Institut der Universität zu Köln. Zu seinen wissenschaftlichen Schwerpunkten zählt die Identifizierung Verstorbener nach Massenereignissen. Diese Tätigkeit führte ihn Ende der 1990er Jahre nach Bosnien und in den Kosovo, wo er im Auftrag des UNKriegsverbrechertribunals Massengräber untersuchte.

Noch gibt es in Deutschland 40 Institute für Rechtsmedizin. Doch die Diskussionen über die mögliche Schließung oder Zusammenlegung von Standorten sind längst nicht zu Ende – mit potenziell schwerwiegenden Folgen. Ein Beispiel: Seit dem Aus für das Institut in Aachen, müssen Tote, die in der Eifel unter unklaren Umständen gestorben sind, ins fast 100 Kilometer entfernte Köln transportiert werden. Das ist umständlich und verursacht erhebliche Kosten. Ein Staatsanwalt wird sich wohl zweimal überlegen, ob er vor diesem Hintergrund eine Leichenschau anordnet. Nimmt also die Rate der entdeckten Morde mit zunehmender Entfernung zur nächsten Rechtsmedizin ab? „Grundsätzlich kann man das schon so sagen“, meint Rothschild. Dort, wo mehr Leichenöffnungen stattfänden, würden auch mehr Tötungsdelikte aufgedeckt.

Allerdings hängt die Aufdeckungsquote auch von der Qualität der Leichenschau ab. In Deutschland ist jeder Arzt zur Leichenschau verpflichtet, wenn er zu einem Toten gerufen wird. „Das kann der Augenarzt sein oder der Dermatologe. Und es spielt keine Rolle, wie oft er das macht“, kritisiert Rothschild. „Wir haben 820 000 Todesfälle pro Jahr und 300 000 Ärzte, die per Gesetz verpflichtet sind, Leichenschauen durchzuführen“, rechnet Prof. Dr. med. Thomas Bajanowski, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen, vor. „Auf jeden Arzt entfallen damit im Jahr theoretisch drei Leichenschauen. Damit können Sie keine Routine erwerben.“ Die Leichenschau sei für viele Ärzte eine ungeliebte Aufgabe, bei der sie sich unsicher fühlten. „Und wer unsicher ist, macht Fehler“, so Bajanowski. Allerdings räumt er ein, dass es allein aus Kostengründen völlig unmöglich wäre, zu jeder Leichenschau einen Rechtsmediziner hinzuzuziehen. „Was wir uns im Sinne einer Qualitätskontrolle wünschen, wäre eine Steigerung der Obduktionszahlen und zwar anhand eines verbindlichen Indikationskatalogs.“ Die rechtsmedizinischen Institute hätten dazu Empfehlungen erarbeitet. „Das sind aber reine Kann-Vorschriften“, sagt Bajanowski. Als vorbildlich führt er entsprechende gesetzliche Vorschriften der damaligen DDR an. Dort sei jeder Todesfall bei Säuglingen und Kleinkindern gerichtsmedizinisch untersucht worden. Außerdem plädiert Bajanowski dafür, ergänzend zur Leichenschau vermehrt postmortal nicht zerstörende Untersuchungen einzusetzen, wie zum Beispiel CT oder MRT. Noch gebe es allerdings kaum jemanden, der bereit sei, so etwas zu finanzieren.

Mit ihrer Prüfung von Todesursachen und Tathergängen leisten die rechtsmedizinischen Institute nach Ansicht von Bajanowski einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit in Deutschland. „Die Institute sind an den Universitäten angesiedelt und damit unabhängig. Ihre Untersuchungsergebnisse können nicht von Polizei und Justiz beeinflusst werden.“ Das ginge verloren, wenn es zum Kahlschlag in der universitären Rechtsmedizin käme.

Verloren ginge auch das „rechtsmedizinische Denken“, wie Rothschild es formuliert. Kurativ tätige Ärzte stellten sich angesichts einer Verletzung die Frage, wie sie dem Patienten helfen könnten. Sie betrachteten das Geschehen prospektiv. Rechtsmediziner schauten dagegen zurück. „Wenn ich eine Verletzung sehe, ist mein erster Gedanke, wie muss ein Gegenstand beschaffen gewesen sein, um diese Verletzung hervorzurufen“, erklärt Rothschild. „Ist die Verletzung Folge eines Sturzes oder Schlages? Wie alt kann sie sein? Entsprechend dokumentiere und bewerte ich die Sache.“ Kliniker dagegen würden vielfach die ganz kleinen Verletzungen übersehen. Sie müssten ja nicht therapiert werden. „Dabei liegt da oft der Schlüssel zur Erkenntnis, was eigentlich passiert ist.“

Mit 235 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten ist die Rechtsmedizin ein kleines Fach mit nur kleiner Lobby, wenn es um die Durchsetzung eigener Interessen geht. „Dazu kommt, dass Tod und Sterben gesellschaftliche Unthemen sind“, sagt Rothschild. „Das Thema ist für die Politik nicht sexy, um es einmal ganz platt zu sagen. Mit Leichen gewinnen Sie keine Wahlen.“ Auf den ärztlichen Nachwuchs übt das Fach dennoch einige Anziehungskraft aus. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sei relativ hoch, bestätigen die beiden Institutsleiter. Viele hätten allerdings falsche Vorstellungen vom Fach. „Das ist der deutsche CSI-Effekt“, sagt Rothschild. Die klassischen Obduktionen machten nur zehn bis 15 Prozent der rechtsmedizinischen Tätigkeit aus. Dazu kämen weitere zehn bis 15 Prozent Untersuchungen Lebender, außerdem die wissenschaftliche Forschung und, während des Semesters, die Lehre. „Unsere Hauptarbeit ist zuhören, hingucken, nachdenken“, sagt Rothschild. „Wir sitzen viel am Schreibtisch, lesen, recherchieren und fertigen Gutachten.“ Löst man denn als Rechtsmediziner niemals einen Fall? „Wir sind in einem Ermittlungsverfahren ganz überwiegend ein kleines Mosaiksteinchen“, meint Rothschild. „Es kommt selten vor, das wir mal eine richtige Fliese sind.“

Ärzte, die als Rechtsmediziner arbeiten wollten, müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht mehr kurativ tätig seien. Helfen könne man in der Rechtsmedizin nur sehr indirekt, erklärt Rothschild. Den Toten ohnehin nicht, und die Lebenden, mit denen man es zu tun habe, seien eben keine Patienten, sondern Probanden, „also zu Prüfende“. „Oft genug handelt es sich dabei um Täter oder Tatverdächtige, die einen anlügen“, meint Rothschild. Wer sich unter diesen Umständen für die Rechtsmedizin entscheidet, muss außerdem mit sehr eingeschränkten Karriereperspektiven leben. Infrage komme eigentlich nur eine Universitätslaufbahn, meint Bajanowski. Wer das nicht schaffe, stehe möglicherweise nach zwölf Jahren wissenschaftlicher Tätigkeit auf der Straße. Eine Niederlassung in eigener Praxis falle als Alternative aus. „Man wäre im Wesentlichen auf Aktengutachten beschränkt. Und das muss man mögen.“

Heike Korzilius

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