ArchivDeutsches Ärzteblatt47/2014Frage der Woche an . . . Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen Lippe

ÄRZTESTELLEN: Frage der Woche

Frage der Woche an . . . Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen Lippe

Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu steigern?

Ollenschläger, Philipp

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Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Organspenden bundesweit um
15 Prozent gesunken und hat damit den niedrigsten Stand seit 2002
erreicht. In den Monaten Januar bis Juli 2014 ist die Zahl der Organspender in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr um weitere 15,4 Prozent zurückgegangen.

Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu steigern?

Windhorst: Die Transplantationsskandale haben eine dramatische Auswirkung auf die Organspendebereitschaft. Es sind Transparenz und Überzeugung notwendig, um das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen. Das erfordert informatives Arbeiten und ein breites Wissensangebot.

Erstens müssen wir deutlich machen, dass die Organspende auf einem 3-Säulen-System basiert: Organentnahme, Organvermittlung und letztlich die Organtransplantation erfolgen unabhängig voneinander und werden konsequent im Mehr-Augen-Prinzip kontrolliert.

Zweitens: Nicht nur Patienten und Bevölkerung sind verunsichert, auch in der Ärzteschaft benötigen wir Sicherheit und Stabilität. Deshalb unterstützen wir nicht nur die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken, sondern durch spezielle, aktuell weiterentwickelte Fortbildungsangebote auch die weitere Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte in Sachen Organspende und im Bereich der Hirntoddiagnostik.

Es gilt drittens, die Transplantationsbeauftragten in ihrer autarken Arbeit zu stärken, indem sie von Routinetätigkeiten entlastet werden. Dann können sie sich in dieser schwierigen Situation vermehrt um die Patienten und deren Angehörige kümmern.

Wir müssen viertens darüber aufklären, dass die wissenschaftlichen Harvard-Kriterien beim Hirntod greifen. Die medizinisch-ethische Basis für eine Organspende ist und bleibt der sichere, zweifach unabhängig voneinander diagnostizierte Hirntod.

Fünftens: Organspende und Patientenverfügung sind kein Widerspruch. Organentnahme ist nur dann möglich, wenn für diesen speziellen Zweck intensivmedizinische Maßnahmen erlaubt sind.

Letzter Punkt: Bei der Aufklärung müssen wir früh beginnen. Mit dem Projekt „Organspende macht Schule“ wollen wir Schulen in Westfalen-Lippe bei der Aufklärung von Jugendlichen zum Thema Organspende unterstützen. Mein Fazit lautet: Bei der Entscheidungslösung ist es besonders nötig, Bescheid zu wissen. Ol

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