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Chefarztkündigung: Karlsruhe stärkt Rechte der katholischen Kirche


Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am 20. November das Recht der katholischen Kirche bestätigt, Mitarbeitern zu kündigen, die sich nicht an die kirchliche Sittenlehre halten. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist damit unwirksam. Es hatte die Kündigung eines geschiedenen und wieder verheirateten Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus aufgehoben. Der Fall wurde an das BAG zurückverwiesen (Az.: 2 BvR 661/12). Ob dem Arzt nun tatsächlich gekündigt werden darf, ist noch nicht sicher. Da im Arbeitsvertrag nicht zwischen einem Verstoß gegen das Sakrament der Ehe und dem Verbot des Lebens in nichtehelicher Gemeinschaft unterschieden wird – der Arzt hatte vor seiner Wiederheirat zwei Jahre lang mit seiner Partnerin zusammengelebt –, ist der Arbeitgeber nach Auffassung des BVG von der Grundordnung der Kirche abgewichen und hat damit womöglich das „Vertrauen“ des Arztes ausgelöst, er könne auch nach der Wiederheirat weiter im Krankenhaus beschäftigt bleiben. gru
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