ArchivDeutsches Ärzteblatt50/2014Frage der Woche an . . . Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)

ÄRZTESTELLEN: Frage der Woche

Frage der Woche an . . . Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)

Auf welche Weise sollte die Palliativversorgung in Deutschland verbessert werden?

Ollenschläger, Philipp

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Derzeit findet in Deutschland eine heftige Debatte über die Sterbehilfe statt. Es wird jedoch wenig darüber diskutiert, wie die Palliativmedizin aufgewertet werden kann, um Patienten das Leiden in ihrer letzten Lebensphase erträglicher zu machen.

Auf welche Weise sollte die Palliativversorgung in
Deutschland verbessert werden?

Radbruch: Jeder schwerstkranke Mensch muss im Bedarfsfall Zugang zu qualitativ hochwertiger Palliativversorgung haben. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin stellt deshalb die folgenden Forderungen:

  • Über alle Lebensalter und für alle lebensbegrenzenden Erkrankungen ist der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Palliativversorgung zu gewährleisten. Neben Tumorerkrankungen betrifft dies insbesondere Menschen mit internistischen, geriatrischen (inklusive der Demenz) und neurologischen Erkrankungen.
  • In jedem Krankenhaus und jedem Pflegeheim sollte es einen „Palliativbeauftragten“ geben, der insbesondere dafür verantwortlich ist, dass die vorhandenen Angebote zur stationären und ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung für alle Patienten zugänglich sind und nötigenfalls weiterentwickelt werden.
  • In der stationären, vor allem aber in der ambulanten Hospizarbeit und Palliativversorgung, sind große regionale Unterschiede in den Versorgungskonzepten und -verträgen festzustellen. Bundesweit einheitliche Regelungen sind notwendig.
  • Eine bundesweite Qualitätssicherung ist erforderlich. Diesbezüglich soll das Nationale Hospiz- und Palliativregister der DGP weiterentwickelt werden.
  • Eine spezifische Forschungsförderung ist unabdingbar.
  • Palliativversorgung muss als Pflichtfach in die Ausbildung aller Pflegeberufe sowie weiterer beteiligter Berufsgruppen aufgenommen werden.
  • Patienten und Angehörige benötigen ein bundesweit leicht zugängliches Informationsangebot, Aufklärung und telefonischen Beratung.

Die DGP erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband und der Bundesärztekammer die Grundlagen für eine nationale Strategie, mit der die hospizliche und palliativmedizinische Grundhaltung frühzeitig und flächendeckend in die Regelversorgung integriert wird, aber auch als soziale Aufgabe in der Gesellschaft verankert werden kann. Ol

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