BRIEFE
Krankenhäuser: Applaus!


Den Richtern des Oberlandesgerichts Stuttgart sei Applaus und Dank für ihre weise Entscheidung – und dem DÄ für die mediale Verbreitung. Meines Erachtens wird die große Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen das entsprechend sehen: Gesundheitsfürsorge ist Daseinsvorsorge im Sinne des Grundgesetzes – und nur sehr bedingt betriebswirtschaftlich zu betreiben, wie ein Kaufhaus oder eine Autofabrik. Die schwarze Null im Budget darf nicht das letzte Wort sein in der deutschen angewandten Medizin. Eine vergleichsweise vermögende Gesellschaft, die selbstverständlich Spitzensport mit öffentlichen Geldern fördert, sollte ebenso alternativlos in ein im Grundgesetz verankertes Sozialstaatsprinzip investieren: flächendeckende Versorgung kranker Mitbürger.
Prof. Dr. med. Ulrich Krause, 96450 Coburg
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