

Die geplante Pflicht für Frauen und Männer, die sich freiwillig prostituieren, soziale und medizinische Beratungsangebote wahrzunehmen, stößt bei Ärzten und Beratungsstellen auf Kritik. Dasselbe gilt für die Pflicht, Kondome zu verwenden, auf die sich die Regierungsparteien am 4. Februar im Rahmen eines Entwurfs für ein Prostitutionsgesetz verständigten. Die Einhaltung einer Kondompflicht lasse sich nicht wirksam überwachen, erklärte der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in einer Stellungnahme zu den Gesetzesplänen. Schützen könne man die Sexarbeiter nur, wenn man ihre Rechte stärke sowie allgemeine Informations- und Präventionsangebote fortführe und auf die Kunden ausweite. Auch einen Beratungszwang halten die Ärzte für unangemessen. Stattdessen solle der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter personell und finanziell so ausgestattet würden, dass Betroffene flächendeckend Zugang zu kostenfreier und anonymer Fachberatung hätten.
Mit dem Prostitutionsgesetz will die Bundesregierung die legale Prostitution regulieren und die Betroffenen schützen, erklärte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Neben der Beratungs- und Kondompflicht soll es für Prostitutionsstätten eine Erlaubnispflicht geben. Außerdem werden räumliche und hygienische Mindeststandards vorgegeben. HK
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