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Pflege Demenzkranker: Regierung strebt zügig Verbesserungen an


Um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig einführen zu können, hat das Bundeskabinett am 29. April ein sogenanntes Vorschaltgesetz als Anhang zum Präventionsgesetz beschlossen. Wichtig sei, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereite, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Deshalb habe das Ministerium dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung schon jetzt den Auftrag erteilt, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen.
Die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei das Kernstück des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schon bei der Haushaltsdebatte im Bundestag im September 2014 angekündigt. Das erste Pflegestärkungsgesetz trat Anfang 2015 in Kraft. Es hob den Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte an, um Leistungsverbesserungen einzuführen und einen Pflegevorsorgefonds aufzubauen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen, der die bisherigen drei Pflegestufen durch dann fünf Pflegegrade ersetzen soll. Hintergrund ist, dass das bisherige Begutachtungsverfahren die individuelle Situation der Betroffenen nur unzureichend abbildet. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll insbesondere dem Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen besser gerecht werden. hil
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