ArchivDeutsches Ärzteblatt24/2015Ausschreibung Forschungsvorhaben: Geschichte der Zahnheilkunde im Nationalsozialismus

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Ausschreibung Forschungsvorhaben: Geschichte der Zahnheilkunde im Nationalsozialismus

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Zielsetzung

Die drei Spitzenorganisationen der Zahnheilkunde in Deutschland – die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) – haben vereinbart, die Geschichte der Zahnheilkunde im Nationalsozialismus wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Zu diesem Zweck wird die Förderung eines Forschungsvorhabens nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren ausgeschrieben.

Thema der wissenschaftlichen Untersuchung

Das Vorhaben sollte sich vorrangig mit der Geschichte der zahnärztlichen Wissenschafts-, Verbands- und Berufspolitik der drei genannten Organisationen bzw. ihrer Vorgängerorganisationen im Zeitraum 1933 bis 1945 zuzüglich der unmittelbaren Zeiträume vor und nach der nationalsozialistischen Epoche befassen. Dabei sollten nach Möglichkeit die Themenschwerpunkte der Relegation aus politischen und „rassischen“ Gründen, die Aus- und Fortbildung in der Zahnheilkunde sowie Formen der zahnärztlichen Opposition gegen das NS-Regime mit bearbeitet werden.

Umfang der Förderung

Die maximale Höhe der Förderung des Forschungsvorhabens beträgt 90 000 Euro. Mit dieser Summe kann eine Stelle für eine/einen wissenschaftliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter über 1,5 Jahre gefördert werden. Denkbar sind Variationen der Dauer des Projekts bei geringerer Personalausstattung, z. B. eine 0,75-Stelle über 2 Jahre. Der beabsichtigte Zeitraum sollte 2,5 Jahre nicht überschreiten. Kombinierte Bewerbungen mehrerer Antragstellenden sind möglich. Nicht ausgeschlossen ist im Vorwege, dass die Fördersumme auf zwei Anträge, die komplementär zueinander aufgebaut sind, aufgeteilt wird. Es gelten die Personalmittelsätze der DFG für 2015.

Die obigen Organisationen werden das geförderte Vorhaben durch Unterstützung beim Zugang zu Archiven und bei der Kontaktaufnahme zu wichtigen Persönlichkeiten der Zahnheilkunde sowie durch das Verfassen von Empfehlungsschreiben gegenüber weiteren Förderinstanzen etc. unterstützen.

Bewerberkreis

An der Ausschreibung können Einzelpersonen und wissenschaftliche Institute teilnehmen. Qualifikation und Erfahrung mit dem genannten Themenbereich sind nachzuweisen.

Antragstellung

Die Anträge und die späteren Ergebnisse müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sie sind in elektronischer Form einzureichen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2015. Die Anträge sind zu richten an:

Bundeszahnärztekammer

z. Hd. v. Frau Irmgard Obermayr (E-Mail: i.obermayr@bzaek.de)

Chausseestraße 13, 10115 Berlin,

Stichwort „Ausschreibung“.

Der früheste Beginn der Förderung ist der 1. Januar 2016.

Der Antrag ist auf maximal 10 Seiten zu beschränken. Darüber hinaus sind in einem Anhang die beruflichen Lebensläufe und die einschlägigen Literaturverzeichnisse der letzten 10 Jahre einzureichen. Der Antrag sollte beinhalten:

  • Eine präzise Beschreibung der zu untersuchenden Fragestellungen und der darauf ausgerichteten Methodik, insbes. der Datenquellen des Vorhabens.
  • Eine Darstellung der zu erwartenden spezifischen Ergebnisse des Vorhabens im Sinne des Mehrwerts gegenüber dem aktuellen Forschungsstand.
  • Eine knappe Darstellung der eigenen Expertise der Antragstellenden bzw. deren Einrichtung.
  • Einen Arbeits- und Zeitplan, aus dem der geplante Ablauf der einzelnen Projektphasen ersichtlich wird.
  • Angaben über die Dauer, die Projektleitung, den beabsichtigten Personaleinsatz im Projekt und die Verteilung der Mittel über den beabsichtigten Zeitraum.
  • Einen Finanzierungsplan inklusive der Mittel, die ggf. aus anderen Quellen in das Vorhaben einfließen werden.

Das Forschungsvorhaben sollte so angelegt sein, dass es mit den vorgesehenen Mitteln realistischerweise auch erreichbar erscheint.

Jury

Die Bewertung der eingereichten Anträge wird von einer sechsköpfigen Jury vorgenommen, in der die drei genannten Organisationen sowie drei unabhängige Vertreter der medizinhistorischen Forschung mitwirken. Die Jury tagt nicht öffentlich. Die Entscheidung der Jury ist für alle teilnehmenden Personen verbindlich und kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Durchführung

Ein Jahr nach Projektbeginn ist ein kurzer Zwischenbericht vorzulegen. In dem Zwischenbericht ist darzulegen, wie das Vorhaben bisher realisiert worden ist, welche Ergebnisse bereits zu erwarten sind und wie der Zeitplan eingehalten worden ist.

Für die Durchführung gelten die Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis der DFG.

Die Ergebnisse des Vorhabens sind nach Abschluss des Projekts unter Nennung der Förderer in einschlägigen Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Die Autoren stellen ebenfalls einen Überblicksaufsatz für die Zahnärztlichen Mitteilungen und die Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift zur Verfügung.

Berlin, im Mai 2015

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