BRIEFE
Rechtsreport: Interessant


Interessant ist an dem Urteil so ganz nebenbei Folgendes: Da Honorarärzte also weder Beamte noch Angestellte des Krankenhauses sind, wie nun höchstrichterlich festgestellt wurde, dürfen wir doch wohl davon ausgehen, dass die Diskussion um die „Scheinselbstständigkeit“ endlich aufhört (?). Oder was sollen solche denn noch anderes sein als selbstständig, da sie ja nicht als angestellt gelten? Oder gilt hier etwa verschiedenes Recht, je nachdem, ob dem Honorararzt Geld zustehen oder genommen werden soll?
Thomas Ulrich Börner, Capio Elbe-Jeetzel-Klinik, 29451 Dannenberg
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