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Kurzinfusionen von Arzneimitteln: Totvolumina stärker beachten


Voraussetzung für eine effektive Wirkung von Kurzinfusionen ist, dass die verordnete Dosis komplett appliziert wird. Das ist jedoch nicht immer der Fall, wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (http://d.aerzteblatt.de/WQ11) berichtet. Aufgrund von technischen Limitationen verbleibe nach Durchlaufen noch ein Totvolumen mit Wirkstoff im Infusionssystem. Ohne Beachtung dieses Restvolumens erhalte der Patient aber eine niedrigere Dosis. Bei Untersuchungen von Infusionslösungen mit dem Onkologikum nab-Pacitaxel habe der Wirkstoffverlust sogar mehr als 30 Prozent betragen.
Als grobe Richtlinie gilt nach Angaben des PEI: Überschreitet der Wirkstoffverlust fünf bis zehn Prozent, kann die Wirksamkeit des Arzneimittels bereits eingeschränkt sein. Insbesondere bei Verabreichung von Kurzinfusionen mit kleinen Volumina (< 100 mL) werde dieser Wert fast immer überschritten. Aber auch bei Volumina bis 200 mL sollte das Infusionssystem mit einer geeigneten Spüllösung unter gleichbleibender Flussrate nachgespült werden. Der Effekt des Totvolumens lasse sich zudem durch Wechsel auf Infusionssysteme mit weniger Totvolumen oder durch Erhöhung des Gesamtvolumens der Infusion mittels Verdünnung verringern. zyl
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