ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2015Hospiz- und Palliativgesetz: Es ginge noch besser als geplant

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Hospiz- und Palliativgesetz: Es ginge noch besser als geplant

Rieser, Sabine

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Grundsätzlich begrüßen Fachleute die vorgesehenen Verbesserungen für die Palliativversorgung. Doch sie fordern mehr Geld und noch weitergehende Änderungen.

Mehr Palliativstationen in Krankenhäusern sollen finanziert werden. Doch das Wissen, wie man Sterbende richtig begleitet, wird von allen in der Klinik erwartet. Foto: epd
Mehr Palliativstationen in Krankenhäusern sollen finanziert werden. Doch das Wissen, wie man Sterbende richtig begleitet, wird von allen in der Klinik erwartet. Foto: epd

Während der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 21. September haben Experten die Absicht der Bundesregierung durchgängig begrüßt, mit Hilfe des Hospiz- und Palliativgesetzes die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender zu verbessern. Viele forderten aber, mehr Geld als geplant bereitzustellen, in den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Betreuung nicht nachzulassen, grundsätzlich die allgemeine Palliativversorgung auszubauen und Verbesserungen für Hospize vorzusehen.

Multiprofessionelle Teams sind entscheidend

Vertreter des Deutschen Caritasverbands und der Diakonie Deutschland betonten, dass ein Sterben in Würde nur möglich sei, „wenn die bedarfsgerechte Palliativversorgung als selbstverständlicher Bestandteil der Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert wird“. Für eine angemessene Personalausstattung sei wesentlich mehr Geld notwendig als vorgesehen. Es gebe zwar gute Palliativstationen in Kliniken. Notwendig sei aber eine professionelle palliative Versorgung auch auf normalen Stationen.

Die Palliativmedizinerin Prof. Dr. med. Claudia Bausewein unterstützte diese Forderung. Sie wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Sterbenden in Krankenhäusern versorgt werde, von jedoch lediglich 15 Prozent über Palliativstationen verfügten. Nicht jedes Krankenhaus benötige eine solche Station, „aber jedes Krankenhaus muss Expertise vorhalten“, sagte sie. „Wir würden sehr viel mehr Patienten erreichen, wenn wir multiprofessionelle Dienste einrichteten.“ Neben Ärzten und Pflegekräften brauche man noch andere Berufe in Palliativteams, um Sterbende und ihre Angehörigen angemessen zu begleiten.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Palliativ- und Hospizversorgung in ländlichen und strukturschwachen Gegenden wird gefördert. Ein Instrument sind Zuschläge für förderungswürdige Leistungen oder Leistungserbringer.
  • Medizinische, pflegerische und hospizliche Angebote müssten besser vernetzt werden. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen künftig Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten abschließen. Dafür ist mehr Honorar vorgesehen.
  • Palliativstationen von Krankenhäusern werden gefördert. Sie können krankenhausindividuelle Entgelte vereinbaren.
  • Krankenkassen sollen ihre Versicherten auf deren Wunsch hin über Palliativversorgung und Hospizangebote informieren.
  • Pflegeheime werden eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Bei Fallbesprechungen sind der Haus- oder andere Fachärzte einzubeziehen und zu vergüten.
  • Für ambulante Hospizdienste werden Personal- und Sachkosten angemessen berücksichtigt. Die Krankenkassen finanzieren alle Hospize zukünftig zu 95 Prozent.

Keine neuen bürokratischen Hürden für Kooperationen

Schwerpunktmäßig befassten sich die Bundestagsabgeordneten mit Fragen der Personalausstattung, der Finanzierung von Hospizen und Qualifizierungsaspekten. Kurz war auch die Versorgung von Pflegeheimbewohnern durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzten ein Thema. Dipl.- Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wies darauf hin, dass trotz vorhandener Rahmenvereinbarung vor Ort stets noch eigene Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Heimen geschlossen werden müssten – oft „eine große Hürde“. Die KBV regt an, Kooperationsverträge durch finanzielle Förderung zu forcieren, aber den bürokratischen Aufwand klein zu halten.

Sabine Rieser

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