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Flüchtlingsversorgung: Ärzte sind bei Behandlungsfehlern abgesichert


Ärzte, die Flüchtlinge ambulant behandeln, sind gegen potenzielle Behandlungsfehler abgesichert – unabhängig davon, ob sie ehrenamtlich oder auf Honorarbasis in den Flüchtlingseinrichtungen der Länder tätig sind. Darauf hat die Sächsische Landesärztekammer hingewiesen. Die Kammer bezieht sich dabei auf eine rechtliche Beurteilung des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen. Danach ist für ehrenamtlich tätige Ärzte eine primäre Haftung des Landes im Wege der Staatshaftung gegeben. Ähnliches gelte für selbstständige oder in Krankenhäusern beschäftigte Ärzte, die in Flüchtlingseinrichtungen tätig sind und vom Land vergütet werden.
Die Ärztekammer räumt jedoch ein, dass das Land bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz potenzielle Forderungen bei der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes geltend machen könne. Sie rät deshalb, diesen Sachverhalt bei der eigenen Berufshaftpflichtversicherung zu überprüfen. hil
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