ArchivDeutsches Ärzteblatt46/2015Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung: Umsetzung ist entscheidend

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Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung: Umsetzung ist entscheidend

Beerheide, Rebecca; Richter-Kuhlmann, Eva

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Damit sich die mit dem neuen, mehrheitlich im Bundestag verabschiedeten Gesetz verbundenen Hoffnungen erfüllen, bedarf es nach Ansicht von Experten noch vieler Anstrengungen.

Pflegeheime sind jetzt zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet. Foto: epd
Pflegeheime sind jetzt zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet. Foto: epd

Das Gesetz ist noch keine Garantie, dass sich die Palliativversorgung in Deutschland verbessert. Wir müssen auf die Umsetzung drängen! Die Krankenkassen werden nicht von sich aus das Tempo machen“, sagte der frühere SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung durch den Bundestag.

Damit sprach er vielen Ärzten und Pflegenden aus dem Herzen, die wie er an einer Diskussionsveranstaltung in der Reihe „Bellevue Forum“ zum Thema Hospiz- und Palliativversorgung teilnahmen, zu der Bundespräsident Joachim Gauck geladen hatte. Müntefering berichtete dort von seinen Erfahrungen mit der Palliativmedizin aus dem Jahr 2007, als er sein Amt niederlegte, um seine krebskranke Ehefrau zu pflegen. „Das war für mich die Möglichkeit, überhaupt zu Hause dieser Aufgabe gerecht werden zu können – zusammen mit den Kindern und Enkelkindern“, berichtete er. Sie hätten sich nicht eingemischt, aber jederzeit habe er von den Palliativ- und Hospizdiensten Rat und Hilfe bekommen – auch am späten Abend sei jemand ansprechbar gewesen, wenn er nicht weitergewusst habe. „Meine Mutter starb 1985 – da gab es offiziell noch keine Hospiz- und Palliativversorgung, aber eine katholische Frauengemeinschaft“, erzählte er. „Doch die hat sich auf das Wesentliche konzentriert: hingucken, Zeit haben, begleiten. Das hat mich überzeugt. Das war im Grunde die hospizliche Kernidee.“

Bundesweite Strukturen

Gastgeber Gauck lobte den fortschreitenden Ausbau der Palliativmedizin und würdigte den Einsatz der ehrenamtlicher Helfer in diesem Bereich. „Ich bin dankbar, dass die Palliativ- und Hospizbewegung bei uns in Deutschland immer weitere Verbreitung findet. Ich bin froh, dass sie zunehmend nicht mehr als Gegenmodell zur Intensivmedizin diskutiert wird, sondern als eine sinnvolle Ergänzung“, sagte er.

Dafür, dass flächendeckend in ganz Deutschland die Palliativmedizin die Versorgung schwer kranker Menschen und Sterbender ergänzen kann, soll das neue, mit den Stimmen der Regierung und der Grünen verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz Sorge tragen. „Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten ist ein Gebot der Menschlichkeit. Dazu gehört jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe, die einen Menschen in der letzten Lebensphase begleitet. Diese Hilfe muss in ganz Deutschland ausgebaut werden“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Gesetzesverabschiedung am 5. November.

Für diesen flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt etwa 200 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Unter anderem sollen die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte sowie die der Pflegekräfte und Betreuer in diesem Bereich angemessen gewürdigt und honoriert werden. Im vertragsärztlichen Bereich können dem Gesetz zufolge die Selbstverwaltungspartner zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren. Ferner sollen Zusatzqualifikationen der Haus- und Fachärzte sowie Netzwerkarbeit gefördert werden.

Die vielen neuen Finanzierungsmöglichkeiten bergen nach Ansicht von Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), aber auch eine Gefahr: „Wir müssen dafür sorgen, dass dadurch nicht hauptsächlich ein Nebeneinander statt ein Miteinander entsteht“, sagte er bei der Diskussion im Schloss Bellevue. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 200 stationäre Hospize und etwa 250 Palliativstationen sowie im ambulanten Bereich etwa 250 abgeschlossene Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Der Patient müsse im Mittelpunkt bleiben. „Wir müssen auf ihn hören, auch auf die Zwischentöne“, erklärte Radbruch. Manche wollten beispielsweise lieber im Krankenhaus bleiben und gegebenenfalls auch dort sterben, weil sie Angst vor einer Betreuung zu Hause hätten.

Wo ist sterben „gut“?

Darauf, dass das Gesetz mit Augenmaß umgesetzt wird, hofft auch Dr. med. Achim Ringer von der DGP. In den letzten 20 Jahren habe sich auf dem Feld der Palliativmedizin sehr viel entwickelt. Er warnte aber bei einer Veranstaltung der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK) in Berlin davor, dass „gutes Sterben“ nur mit dem Maßstab „sterben zu Hause“ gleichgesetzt wird. „Palliativversorgung ist nicht nur dann gut, wenn sie zu Hause geschieht“, so Ringer.

Für Helga Kühn-Mengel, in der SPD-Bundestagsfraktion zuständig für die Hospiz- und Palliativversorgung, ist es wichtig, dass es mit dem Gesetz nun für Kliniken möglich ist, Palliativteams ins Haus zu holen. „Dies war in den ersten Vorschlägen nicht enthalten“, so Kühn-Mengel. Sie stellte in der Diskussion heraus, dass künftig die Krankenkassen über die Versorgungsmöglichkeiten beraten müssen. „Fast 75 Prozent der Patienten wissen nicht, dass die palliativmedizinische Versorgung zu Hause von den Kassen getragen wird. Da muss es mehr Informationen geben.“

Ob sich mit dem Gesetz tatsächlich die Versorgung von Palliativ-Patienten verbessert, sehen besonders Pflegekräfte skeptisch. „Von dem Gesetz wird die Pflege nicht profitieren, denn die Heime sind dafür nicht ausgestattet“, sagte Tabea Friedersdorf, Bereichsleiterin der Hospizarbeit in den Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg. Aber auch sie plädiert dafür, dass das Sterben zu Hause nicht als Idealbild gesehen werden darf. „Es gibt einen ganzen Strauß an Möglichkeiten der Palliativversorgung“, so Friedersdorf.

Beratung kann Hürde werden

Für die Krankenkassen bringt das Gesetz mehr Verpflichtungen zu Beratungsgesprächen für Angehörige und Patienten. Zwar werden die neuen Möglichkeiten begrüßt, allerdings gebe es im Gesetz eine hohe Hürde für die Beratung: Diese sei nämlich nur möglich, wenn der Patient schriftlich einwilligt. „Diese schriftliche Einwilligung gibt es beispielsweise bei der Pflegeberatung nicht“, so Kassenvertreter.

Für den Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) ist das Gesetz eher für strukturschwache Regionen. „Bei uns in der Großstadt sind die Strukturen bei Hospizangeboten und Palliativversorgung bereits gut ausgebaut“, erklärte er. Aus der Perspektive des Landes Berlin müsste das Gesetz jedoch noch mehr auf kultursensible Pflege und Trauerarbeit ausgerichtet sein. Bei der weiteren Ausgestaltung der Palliativ- und Hospizversorgung setzt der Senator auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Hier müssten die Versorgungsqualität sowie die Abschaffung der Doppelstrukturen angegangen werden.

Rebecca Beerheide,
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

Gesetzesinhalte - Ein Überblick

  • Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege soll für die Pflegedienste abrechenbar zu werden.
  • Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll ausgebaut werden, besonders im ländlichen Bereich.
  • Stationäre Kinder- und Erwachsenenhospize erhalten einen höheren Tagessatz. Außerdem tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
  • Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt.
  • Die Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime sollen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen.
  • Es besteht Anspruch auf individuelle Beratung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

Kommunikation und Selbstfürsorge

Der Umgang mit Ängsten, Trauer und Tod stellt für Ärzte, Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte eine Belastungsprobe dar. „Keiner verweigert sich böswillig solchen Gesprächen, es ist halt nur sehr schwer“, betonte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch. Gemeinsam mit Vertretern der Ärztekammer Nordrhein, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, des Pflegerats NRW und des Verbands der medizinischen Fachberufe stellte er Ende Oktober im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf ein Pilotprojekt vor, das dazu beitragen soll, die Kommunikation mit schwerstkranken und sterbenden Menschen zu verbessern.

In neu konzipierten berufsgruppenübergreifenden Fortbildungen soll trainiert werden, wie beispielsweise die Mitteilung einer schwerwiegenden Diagnose oder die Besprechung einer Therapie am Lebensende gestaltet werden können.

Wichtig sei es zudem, interprofessionell im Team über die Kommunikation mit Schwerstkranken und Sterbenden zu sprechen. Darauf wies der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, hin. „Eine gute Betreuung kann nicht von Einzelkämpfern, sondern nur im Team gewährleistet werden.“ Henke nannte noch einen weiteren Schwerpunkt des Projekts: Es gehe auch darum, die Selbstfürsorge der Helfer zu stärken, die häufig mit großem emotionalen Engagement ihrer Arbeit nachgingen.

Zunächst sollen von einer interdisziplinären Fachgruppe Fortbildungsinhalte entwickelt und in einer Modellregion erprobt werden. Später sollen die Erkenntnisse umgesetzt werden. Das von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung getragene Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein begleitet das Projekt. Es wird gefördert von der Robert Bosch Stiftung. TG

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