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Pflegeberufe: Nur noch eine Ausbildung für Kranken- und Altenpflege


Aus drei mach eins: Die Ausbildung der Pflegeberufe soll vereinheitlicht werden. Statt wie bisher einer eigenständigen Ausbildung für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege soll es künftig eine bundesweit einheitliche dreijährige Ausbildung mit einem Abschluss zur „Pflegefachfrau“ und zum „Pflegefachmann“ geben. Auch soll das Schulgeld für die Ausbildung abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung eingeführt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hervor. Das Pflegeberufegesetz soll 2016 verabschiedet werden.
Mit der Reform will die Bundesregierung den Pflegeberuf aufwerten. Mit der generalistischen Ausbildung sollen Pflegekräfte den Bereich wechseln können. Auch sollen Aufstiegschancen durch weiterführende Studiengänge geschaffen werden. Da mit dem demografischen Wandel auch mehr Kenntnisse der Altenpflege in der stationären Versorgung beispielsweise von Demenzkranken benötigt werden, sei mit dem Gesetz auch eine Qualitätssteigerung verbunden. Die Befürchtung, dass mit einer Generalisierung vor allem die Altenpflege kaum noch Nachwuchs finden wird, teilt die Bundesregierung nicht. Sie setzt darauf, dass Pflegeheimbetreiber mehr für die Arbeitsplatzattraktivität tun werden.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte den Entwurf als „Meilenstein für die dringend benötigte Weiterentwicklung der Pflegeberufe“. Die Arbeit der professionell Pflegenden werde aufgewertet, sagte DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus. „Das wird zu einem enormen Motivationsschub führen.“ bee
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