POLITIK
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen: Eine Fülle an Aufgaben


Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina beriet über die Herausforderungen der gesundheitlichen Versorgung von Asylsuchenden und Migranten. Fazit: Deutschland ist nicht gut vorbereitet.
Deutliche Kritik an der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Deutschland übte der Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. David Ingleby, Universität Amsterdam. „Deutschland befindet sich im europäischen Vergleich am unteren Ende der Skala was den Zugang zum Gesundheitssystem für Flüchtlinge betrifft“, sagte er bei einer Veranstaltung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina Anfang Dezember in Berlin. Durch den eingeschränkten Zugang verschwende Deutschland jedes Jahr viel Geld. Untermauert wird dies unter anderem durch eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Heidelberg und der Universität Bielefeld*: Die jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die eingeschränkte medizinische Versorgung bei Asylsuchenden lagen danach in den vergangenen 20 Jahren (1994 bis 2013) um circa 40 Prozent und damit 376 Euro höher als bei Asylsuchenden, die bereits einen regulären Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hatten.
Eingeladen hatte die Leopoldina gemeinsam mit der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften, um über den Stand und die Herausforderungen der gesundheitlichen Versorgung von Asylsuchenden zu beraten. Dies sei eine große Aufgabe, bei der grundsätzlich noch mehr Interdisziplinarität gefordert sei, betonte Leopoldina-Präsident Prof. Dr. rer. nat. Jörg Hacker. „Wir brauchen eine humane Aufnahmepolitik und müssen weiterhin die gesellschaftliche Bereitschaft für die Aufnahme von Flüchtlingen sichern.“ Fünf vorrangige Handlungsfelder haben die Akademien in einer Stellungnahme veröffentlicht: die gesundheitliche Untersuchung und Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen; die Versorgung und Behandlung von psychischen Erkrankungen und Traumata; die Deckung des Bedarfs an qualifiziertem Personal; die Einbeziehung sprachlicher und kultureller Aspekte und die Verbesserung der Daten- und Forschungslage. Die Akademien favorisieren eine medizinische Versorgung durch Polikliniken in öffentlicher Trägerschaft vor Ort, zu denen jede Erstaufnahmeeinrichtung Zugang haben sollte. Vorhanden sein sollten dort kultur- und religionssensitive medizinische Expertise sowie (Fach-)Dolmetscher. Gewährleistet werden sollte auch eine Vernetzung mit Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und den Sozialträgern vor Ort.
Anstatt der favorisierten Polikliniken hält Gesundheitswissenschaftler Ingleby eine Basisversorgung (primary care) in den Erstaufnahmeeinrichtungen für den besseren Weg. Spezialisierte Angebote sollten Asylsuchende dann wie einheimische Patienten in der Umgebung aufsuchen können. „Flüchtlinge haben die gleichen Bedürfnisse an eine Gesundheitsversorgung wie wir auch“, betonte er. Ingleby machte auf ein Problem aufmerksam, das bislang in der Flüchtlingsdebatte weniger im Fokus stand: die gesundheitliche Versorgung von nicht registrierten Flüchtlingen. „Viele abgelehnte Asylbewerber tauchen in die Illegalität ab.“ 2015 habe Deutschland bislang rund 183 000 Ablehnungen ausgesprochen. Gehen illegal in Deutschland lebende Menschen aus Angst vor einer Abschiebung nicht zum Arzt, können sich Krankheiten chronifizieren und steigen die Ansteckungsrisiken.
„In akuten Notsituationen wird Illegalen in den Krankenhäusern geholfen, aber bei der Behandlung von chronischen Erkrankungen ergeben sich für die Ärzte haftungsrechtliche Fragen und finanzielle Risiken“, erklärte Prof. Dr. rer. nat. Heyo K. Kroemer, Dekan der Universitätsmedizin Göttingen. Dennoch: „Wir brauchen eine Systematik in der Versorgung von Illegalen.“
Das deutsche Gesundheitswesen sei generell nicht sehr gut vorbereitet auf die kulturellen Unterschiede, die Flüchtlinge beziehungsweise Migranten, mit sich bringen, mahnte der Medizinethiker Priv.-Doz. Dr. med. Walter Bruchhausen vom Universitätsklinikum der RWTH Aachen an: „Es gibt Unterversorgung an verschiedenen Stellen – das widerspricht dem Genfer Ärztegelöbnis.“ Zu wenig berücksichtigt würden die kulturellen Verständigungsprobleme, die „Wertekonflikte“ in der Versorgung: zum Beispiel die Stellung der Frau in stark patriarchalen Gesellschaften, die zur Folge habe, dass Frauen sich nicht von männlichen Ärzten und Pflegern anfassen lassen dürfen. Auch könne man nicht erwarten, so Bruchhausen, dass Menschen aus arabischen Kulturen beispielsweise über traumatische Erlebnisse so berichteten wie Europäer. „Deutschland vernachlässigt auch Spiritualität als Teil der Gesundheit“, betonte der Medizinethiker. Dem Begriff fehle im Deutschen, im Gegensatz zu anderen Kulturen, die religiöse Dimension; übersetzt werde er hier zumeist mit „geistig“. „Diese Berührungsängste müssen wir im Interesse der Patienten überwinden“, forderte Bruchhausen.
Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Prof. Dr. med. vet. Lothar H. Wieler, machte darauf aufmerksam, dass Daten zum Gesundheitszustand von registrierten wie auch nicht registrierten Flüchtlingen fehlen. „Wir geben bisher nur Expertenmeinungen wieder – das ist der niedrigste Evidenzgrad“, betonte Wieler. Es sei generell möglich, die Strukturen, die das RKI mit den großen Studien zur Gesundheit in Deutschland (DEGS und KIGGS) aufgebaut habe, auch auf die Erstaufnahmeeinrichtungen auszudehnen. „Wir wissen jedoch, dass von Asylsuchenden keine erhöhte Gefahr für Infektionskrankheiten ausgeht“, betonte Wieler. „Alle anderen Behauptungen sind Meinungsmache.“ Flüchtlinge seien grundsätzlich für die gleichen Infektionen anfällig wie die einheimische Bevölkerung. Auf seiner Webseite hat das Robert Koch-Institut Empfehlungen veröffentlicht, die auf die besondere Situation von Asylsuchenden zugeschnitten sind.
Auf das Problem der mangelnden Daten zu Asylsuchenden beziehungsweise unzureichenden Datenverzahnung machte Dr. med. Ute Teichert, Leiterin der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, aufmerksam. „Wir haben Meldedaten, können aber zum Teil nicht sagen, ob das Asylsuchende sind oder seit langem hier lebende Migranten.“ Probleme gebe es bereits bei der Registrierung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen: „Es kann sein, dass ein Flüchtling in Bayern aufgenommen wird, aber in dem Bundesland, in das er gebracht wird, hat man diese Daten nicht zur Verfügung“, sagte Teichert. In Krisensituationen müsse es bessere Abstimmungsmöglichkeiten zwischen den Ländern geben. Der öffentliche Gesundheitsdienst, dem häufig vorgeworfen werde, zu wenig zu tun, sei mit allen verfügbaren Ressourcen an der Versorgung der Flüchtlinge vor Ort beteiligt. „Wir haben aber einfach nicht genügend Personal“, betonte Teichert.
Petra Bühring
@Die Stellungnahme der Akademien: http://d.aerzteblatt.de/MX86
Empfehlungen des Robert Koch Instituts: http://d.aerzteblatt.de/UT81
*Bozorgmehr K, Razum O: Effect of Restricting Access to Health Care on Health Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi-Experimental Study in Germany, 1994–2013. PLoS ONE 2015; 10(7): e0131483.
Ausweis und Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Flüchtlinge in Deutschland sollen ab Februar 2016 einen einheitlichen Ausweis bekommen. Ein vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzentwurf sieht die Einführung des neuen Personaldokuments und einer zentralen Datenbank vor. Gespeichert werden sollen unter anderem Fingerabdrücke, Religionszugehörigkeit, Informationen zur beruflichen Bildung, über Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Der neue Ausweis soll von den Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden, die auch Zugang auf die Datenbank bekommen sollen wie auch die Polizei, die Ausländerbehörden und die Jobcenter.
Berlin führt ab Januar schrittweise die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge ein. Damit soll unter anderem das Landesamt für Gesundheit und Soziales entlastet werden, wo sich Flüchtlinge bislang einmal im Quartal einen Behandlungsschein abholen müssen. In Brandenburg soll die eGK zum 1. April kommen. Bisher geben bereits Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen Gesundheitskarten an Flüchtlinge aus. Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte in den vergangenen Wochen gemahnt, die eGK für Flüchtlinge bundesweit einzuführen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, das die eGK unterschiedlich gekennzeichnet sind, je nach Leistungsanspruch der Patienten: Halten sich die Asylbewerber länger als 15 Monate in Deutschland auf, sind die Chipkarten bei „Besondere Personengruppe“ mit der Ziffer „4“ gekennzeichnet. Auf Karten für Flüchtlinge, die weniger als 15 Monate in Deutschland leben, ist die Ziffer „9“ gespeichert. Daran ist zu erkennen, dass ein eingeschränkter Leistungsanspruch zu beachten ist. Übernommen werden die Kosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Zudem besteht Anspruch auf Schutzimpfungen, Früherkennungsuntersuchungen sowie Mutterschaftsleistungen. BÄK-Präsident Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery forderte vor kurzem, die Einschränkungen des Asylbewerbeleistungsgesetzes abzuschaffen.
Summer, Rudolf