ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2016Gerichtsurteil: Köhler muss Mietkostenzuschuss zurückzahlen

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Gerichtsurteil: Köhler muss Mietkostenzuschuss zurückzahlen

EB

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Der frühere Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler, hat vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage erlitten. In dem Prozess um einen monatlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von rund 1 450 Euro hatte die KBV auf Rückzahlung geklagt. Dem Gericht zufolge handelte Köhler „grob fahrlässig“. Es verurteilte ihn zur Rückzahlung von rund 95 000 Euro für die Zahlungen zwischen 2005 und 2010 (Aktenzeichen 67 O 60/15). Köhlers Jahreseinkommen lag bei 260 000 Euro.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Michael Reinke, ließ offen, ob die Auszahlung des monatlichen Mietkostenzuschusses tatsächlich auf einer Vereinbarung beruhte. Eine solche Vereinbarung hätte nur vom Vorsitzenden der Vertreterversammlung abgeschlossen werden dürfen, wenn zuvor die nach der Satzung der Klägerin zuständigen Gremien beteiligt worden wären. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Daher sei eine Vereinbarung in jedem Fall unwirksam gewesen.

Nach Auffassung des Gerichts wäre eine solche Vereinbarung ohnehin sittenwidrig gewesen. „Dadurch wäre in gröblicher Weise gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden, den die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beachten habe“, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden. EB

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