ArchivDeutsches Ärzteblatt5/2016E-Zigaretten: Verkaufsverbot an Minderjährige

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E-Zigaretten: Verkaufsverbot an Minderjährige

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E-Zigaretten und E-Shishas dürfen in Deutschland künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, mit dem das Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgedehnt wird.

Im Jugendschutzgesetz war bislang nur ein Verbot von Tabakwaren geregelt, E-Zigaretten und E-Shishas fielen nicht darunter. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) nannte das beschlossene Abgabeverbot einen „Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz”. Rauchen sei nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmecke oder nach Melone rieche. afp

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