Das Gejammere über eine sogenannte "Zwangsenteignung der kassenärztlich tätigen Ärzte" finde ich
arztunwürdig. Mit 68 Jahren sollte man aus vielerlei Gründen die Praxis aufgeben und sie jüngeren Ärzten zum
Aufbauen einer Existenz überlassen, zumal es keine freie Niederlassung mehr gibt. Was sollten Angestellte
sagen, die mit 58 oder 60 Jahren in "Zwangsfrührente" geschickt werden? Ist das auch nicht "rechtsstaatlich"?
Ein Arzt sollte sich wirklich nicht beklagen. Er kann privat weitermachen und Notfälle behandeln. Außerdem
erhält er von der Ärzteversorgung eine Pension von rund 5 000 DM mit 68 Jahren. Kann man sich da noch
beklagen? Herr Kuberka scheint noch lange nicht so weit zu sein, weil er seine Kinder noch unterhalten muß.
Wenn er mit seinem "Praxisteam" weniger als ein Facharbeiter verdient, sollte er sich auf eine Praxishelferin
beschränken. Ich habe mit einer "Kleinstpraxis" vier Kinder unterhalten und studieren lassen können. Vielleicht
liegt das aber auch daran, daß wir noch aus der Generation stammen, die sparen konnte.
Dr. med. Gerd Höfling, Beethovenstraße 5, 42489 Wülfrath
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